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Carsten Müller
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Frage von Pascal Z. •

Frage an Carsten Müller von Pascal Z. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Müller,

in der Weststadt wurde von der Telekom FTTH ausgebaut. Leider hat mein Vermieter kein Interesse daran, in meine Wohnung FTTH zu verlegen. Bedingt durch den FTTH-Ausbau bietet die Telekom auch kein Vectoring an.

Gedenken Sie, Vermieter generell in die Mangel zu nehmen und ggf. zu fördern oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen? In Deutschland wohnen ja mehr als 50% der Einwohner in Mietwohnungen. Haben die Vermieter kein Interesse daran, die Internetanbindung auszubauen, so wird Deutschland die Breitbandziele nicht erreichen.

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Sehr geehrter Herr Zagermann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Glasfaseranschluss über abgeordnetenwatch vom 29. Mai 2018.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist klar festgelegt, dass die Gigabit-Gesellschaft von höchster Priorität für die Bundespolitik ist. Deshalb soll der flächendeckende Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreicht werden. Dieses Ziel soll vor allem durch den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser durchgesetzt werden, so dass jede Gemeinde – und zwar möglichst direkt bis zum Haus – über Glasfaseranschlüsse verfügt. Unstrittig ist, dass leistungsfähige Infrastrukturen die Attraktivität und die Zukunft von Deutschland als Standort mitbestimmen.

Der Breitbandausbau ist jedoch nicht erst in diesen Tagen ein erklärtes Ziel der Bundespolitik. So wurde bereits in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet, das nun genau auf die Lösung Ihres Anliegens abzielt: Das „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)“.

Dieses Gesetz ist bereits seit dem 10. November 2016 in Kraft und änderte das bestehende Telekommunikationsgesetz (TKG). Der eingefügten § 77k befasst sich mit der Netzinfrastruktur von Gebäuden und regelt im Absatz 1:

„(1) Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Teilnehmers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Teilnehmer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen.“

Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, eine Blockade des FTTH-Ausbaus durch Eigentümer zu verhindern. Es nutzt nichts, wenn das Land mit einem Glasfasernetz durchzogen ist, aber einzelne Häuser durch eine mögliche Blockadehaltung der Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht anschließbar sind. Nach Ihrer Darstellung scheint ein Netzbetreiber ein Glasfasernetz ausgebaut und Sie als Kunde und Mieter Ihr Interesse an dem Produkt bekundet zu haben. Mit der Änderung des TKGs im Jahr 2016 muss der Vermieter einem Anschluss an das Glasfasernetz „mit so geringfügigen Eingriffen wie möglich“ dulden. Da dies einen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz darstellt, wurde Wert darauf gelegt, dass dieser Eingriff so geringfügig wie möglich und ausschließlich bei hochgeschwindigkeitsfähiger Netzinfrastruktur zulässig ist.

Sehr geehrter Herr Z., ich weiß, dass für die Erreichung des Gigabitziels ein teils noch schwieriger Weg mit einigen Hürden zu meistern ist. Bereits in den letzten Jahren haben wir wichtige Maßnahmen ergriffen und Initiativen angestoßen. Diese gilt es stetig zu überprüfen, zu ergänzen und die Arbeit in den nächsten Jahren zu intensivieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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