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Carsten Müller
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Frage von Wiegold S. •

Frage an Carsten Müller von Wiegold S. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Müller,

wie stehen Sie persönlich zum Thema "Nichtraucherschutz" und wie verhalten Sie sich bei einer Abstimmung? Es ist allgemein bekannt, dass die CDU ( auch die Landesregierung unter Herrn Wulff) der Tabaklobby sehr nah steht.

Mit freundlichen Gruß
W. Schmidt

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CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, für einen besseren Schutz der Nichtraucher zu sorgen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Regierungskoalition eingesetzt. Diese soll eine möglichst umfassende, einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten. Dabei wird vor allem eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat mittlerweile eine fachlich tragfähige Lösung erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Reine Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollen von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss steht jedoch unter dem Vorbehalt der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz überhaupt zuständig ist. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung wurden die Bundesländer aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre einig. Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für ein Rauchverbot hingegen bei den Ländern. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Bei bisherigen Gesprächen wurde deutlich, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis für den Nichtraucherschutz haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Über das weitere Vorgehen der Länder soll die Arbeitsgruppe bis März 2007 einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Persönlich bin ich ebenfalls der Meinung, dass der Nichtraucherschutz verbessert werden muss. Meines Erachtens sind hier flexible Lösungen geboten. Politik und Gesellschaft sollten vor allem darauf hinwirken, dass die Gefahren des Rauchens noch mehr in den Vordergrund gestellt werden. Präventionsmaßnahmen sind insofern unerlässlich. Hier sollte auch der Gesetzgeber tätig werden, beispielsweise dadurch, dass ein Verkaufsverbot für Zigaretten an Personen unter 18 Jahren erlassen wird.

Grundsätzlich und losgelöst von dem Thema des Nichtraucherschutzes bin ich jedoch der Meinung, dass freiwillige Vereinbarungen Vorrang vor Gesetzen haben sollten – selbstverständlich unter der Prämisse, dass sie praktikabel und zielführend sind. Sollten sich die Beteiligten dementsprechend nicht einigen bzw. sind freiwillige Lösungen nicht erreichbar, ist der Gesetzgeber gefordert.

Mein Abstimmungsverhalten im Bundestag mache ich grundsätzlich von den inhaltlichen Ausgestaltungen der jeweiligen Gesetzentwürfe abhängig. So halte ich es auch im Fall des Nichtraucherschutzes. Es muss ein ausgewogenes Maß zwischen dem Schutz der Betroffenen auf der einen und einer vernünftigen, gesetzlichen Regelung auf der anderen Seite bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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