Frage an Carsten Müller von Rene R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Seite 63 aktuelles CDU Wahlprogramm (2017-2021):
Wir wollen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig bleibt. Das macht es uns möglich, dass wir unseren humanitären Verpflichtungen durch "Resettlement" und "Relocation" nachkommen.
Ich frage mich hier, welche humanitäre Verpflichtung und wieso hält man sich mit dieser Formulierung denn alle Möglichkeiten offen?
Das klingt doch stark nach Umsiedlung und Grenzen die nicht kontrolliert werden sollen.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gern beantworte:
Die unionsgeführte Bundesregierung hat sich der Herausforderung der bislang größten Flüchtlingsbewegung der Nachkriegszeit gestellt. Wir Deutsche haben vielen Menschen in Not geholfen und ihnen Aufnahme und Bleibe gewährt. Noch immer ertrinken Menschen bei dem Versuch, insbesondere von Nordafrika aus nach Europa zu gelangen. Wir werden die menschenverachtenden Aktivitäten der Schleuser energisch bekämpfen und Möglichkeiten schaffen, dass Migranten ohne Schutzanspruch von der Überfahrt nach Europa abgehalten werden. Gleichzeitig wollen wir helfen, gemeinsam mit internationalen Organisationen ihre Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens wollen wir entsprechende Verträge auch mit afrikanischen Ländern abschließen. Eine Situation wie im Jahre 2015 soll und darf sich nicht wiederholen, da alle Beteiligten aus dieser Situation gelernt haben. Wir wollen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen, dauerhaft niedrig bleibt.
Nur wenn dies gewährleistet ist, kann durch das so genannte Resettlement die dauerhafte, kontrollierte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglicht werden. Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird seit 2012 jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, die sich in Erstaufahmestaaten aufhalten und dort weder eine positive Zukunftsperspektive noch eine Rückkehrperspektive haben, dauerhaft in Deutschland aufgenommen. Das deutsche Resettlement-Programm wird seit 2015 unbefristet fortgeführt. Ab 2015 werden 500 Aufnahmeplätze jährlich bereitgestellt. 2016 und 2017 erfolgt die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen im Rahmen eines Resettlement-Pilotprogramms der Europäischen Union. Deutschland hat sich verpflichtet, im Rahmen dieses Pilotverfahrens innerhalb von zwei Jahren insgesamt 1.600 Schutzbedürftige aufzunehmen. Dies erfolgt unter Anrechnung des nationalen deutschen Resettlement-Programms. Der sogenannte Resettlementbedarf wird vom Flüchtlingshilfswerk UNHCR festgestellt. Die Resettlementflüchtlinge erhalten in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach §23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Auswahlkriterien sind in der Regel: Wahrung der Einheit der Familie, Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland, Integrationsfähigkeit (wie etwa Grad der Schul-/Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse), Grad der Schutzbedürftigkeit.
Über das so genannte Relocation-Verfahren werden hingegen Asylsuchende aus EU-Mitgliedsstaaten mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen – wie aktuell Griechenland und Italien - in andere Mitgliedsstaaten umverteilt. So soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb Europas erreicht werden. In den entsprechenden Zielländern durchlaufen sie dann das entsprechende Asylverfahren. Voraussetzung für das Relocation-Verfahren ist, dass die Asylsuchenden aus Herkunftsländern stammen, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU mindestens 75 Prozent beträgt.
Beides - Resettlement und Relocation – sind keine (unkontrollierten) Möglichkeiten, die sich scheinbar offen gehalten werden, sondern ganz konkrete humanitäre Verpflichtungen, die Deutschland übernommen hat und denen wir verantwortungsvoll nachkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller