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Carsten Müller
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Frage von Carsten B. •

Frage an Carsten Müller von Carsten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller,

ich habe heute auf SPIEGEL ONLINE einen Artikel über Nebeneinkünfte im Bundestag gelesen und mit Interesse, aber auch Erschrecken festgestellt, wie hoch die Nebeneinkünfte im Bundestag sein können.

Meine Auffassung hierzu ist, daß ein Abgeordneter hauptsächlich im Rahmen seines Mandates unterwegs und besonders die Interessen des Wahlkreise für den er oder sie gewählt worden ist vertreten sollte. Dafür sollte die Abgeordneten Diät, also die reguläre Bezahlung, hinreichen. Nebentätigkeiten sollten folglich nicht notwendig sein.

Andererseits gibt es das Argument, daß Top-Leute in der freien Wirtschaft wesentlich mehr verdienen, also dem Bundestag somit ggf. ohne die Erlaubnis zu Nebentätigkeiten nicht zur Verfügung stehen würden.

Könnten Sie mir ihre Auffassung zu diesem Thema darlegen ?

Außerdem würde ich gerne verstehen, wie und durch welche Regeln sichergestellt wird daß Abgeordnete mit Nebentätigkeiten hauptsächlich im Rahmen ihres Mandates unterwegs sind ?

Wo stehen diese Regeln ?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüssen
C.Binder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Binder,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten, zu der ich sehr gern Stellung beziehe:

Grundsätzlich gilt nach § 44a des Abgeordnetengesetzes, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages zu stehen hat – das liegt in der Verantwortung eines jeden Abgeordneten und wird durch den Bundestagspräsidenten kontrolliert.

Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig. Das ist auch richtig und wichtig. Denn betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass viele der Abgeordneten freiberuflich oder als Selbständige tätig waren. Sie können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Eine Aufgabe könnte zum einen für Angestellte mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze einhergehen und zum anderen für die Abgeordneten selbst zu erheblichen beruflichen Nachteilen nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag führen. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei. Zudem wird so verhindert, dass der Deutsche Bundestag ein reines Funktionärs- und Beamtenparlament wird. Für kluge und ausgewogene politische Entscheidungen brauchen wir nicht nur Lehrer, Polizisten oder Gewerkschafter als Abgeordneten, sondern auch die Expertise von Fachleuten, die aus der freien Wirtschaft bzw. Selbständigkeit kommen und den Schritt in die Politik wagen.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Die Transparenzregeln des Deutschen Bundestages (Verhaltensregeln für Abgeordnete, Ausführungsbestimmungen, §§ 44a, 44b des Abgeordnetengesetzes) sind dafür die richtigen Instrumente. Diese können Wählerinnen und Wählern zudem dabei helfen, sich ein Bild davon zu machen, ob die Ausübung des Mandats auch wirklich im Mittelpunkt der Tätigkeit ihres jeweiligen Abgeordneten steht – und dann bei der nächsten Wahl entsprechend entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

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