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Frage von Jens K. •

Frage an Carsten Müller von Jens K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Müller

sie sind MdB und Mitglied des Bildungsausschusses. Mein Sohn Johannes ist acht Jahre alt und besucht die zweite Klasse einer Grundschule in Südniedersachsen, die zu den besten im Landkreis gehören soll. Er gehört zum oberen Leistungviertel seiner Klasse und selbstverständlich kümmern wir uns als Eltern auch um die Schule. Nach meinem Erleben ist das Niveau dieser Schule, wie auch anderer mir bekannter Grundschulen in den Kreisen Northeim und Göttingen völlig indiskutabel. Ich kann dies bei Bedarf auch konkretisieren und problemlos nachweisen.
Aus beruflichen Gründen werden wir wahrscheinlich zum Januar/Februar nach Sachsen umziehen. Das Niveau der dortigen Schulen und Grundschulen ist deutlich höher als in Niedersachsen. Nach dem Grundgesetz hat mein Sohn das gleiche Anrecht auf Bildung wie ein Schüler in Dresden oder München. Können sie mir sagen, wer juristisch und finanziell dafür haftbar gemacht werden kann und muß, wenn mein Sohn Nachhilfeunterricht benötigt, oder gar ein Schuljahr wiederholen muß?

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