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Frage von Peter M. •

Frage an Carsten Müller von Peter M. bezüglich Recht

"Die Suggestivfrage bezeichnet eine Form der Befragung, die dem Befragten eine oder einige erwartete Antworten nahelegt, suggeriert."
(Nur so zur Definition)

Es ist Ihnen also nicht möglich eine Frage zu beantworten, welche zwei mögliche Alternativen vorweist? Wie wollen Sie dann als Politiker klare Entscheidungen treffen?

Ihnen ist schon klar, daß Ihr herumeiern um so eine einfache Frage gegen Sie ausgelegt wird?

Warum haben Sie nicht den Mut klar zuzugeben, daß Ihnen Lobby und Partei(kariere) wichtiger sind als der Wille der Bürger? Denn wenn Ihnen das Bürgerinteresse wichtiger wäre, gäbe es ja wohl keinen Grund, dieses nicht klar und offen zu sagen, oder?

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Antwort von
CDU

Eine Beantwortung von Suggestivfragen kommt für mich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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