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Carsten Müller
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Frage von Harald S. •

Frage an Carsten Müller von Harald S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bedanke mich für die prompte Beantwortung meiner Frage.

Allerdings muß ich sagen, daß die Einichtung der sog. "flat-tax" sprich: 25 %-tiger Steueranteil des Einkommens für Alle wohl gerechter erscheinen mag, da dieser Steueranteil dann grundsätzlich zu zahlen ist.
Hier ist die Slowakei (in der diese flat-tax realisiert wurde und bei 19 % liegt) aus Sicht eines Rentners, doch sozialer, als die von Herrn Kirchhoff propagierten 25-%.

Oder der Grundfreibetrag von € 8.000 pro Familienangehörigen ist dann für einen Rentner, nach 46 Berufsjahren, einfach zu gering. Denn ein monatlicher Grundfreibetrag von ca. € 700 entspricht ja gerade einmal dem steuerfreien Sozialhilfesatz.

Hier habe ich Zweifel an der sozialen Gerechtigkeit gegenüber einer Person, die im gesamten Berufsleben fleißig war.

Sind Sie hier nicht auch meiner Meinung?

Mit freundlichen Grüßen
H. Stridde

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Antwort von
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Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages von 8.000 Euro ist zu beachten, dass danach eine Besteuerung mit einem auf 12% ermäßigten Eingangssteuersatz einsetzt. Die von der Union vorgeschlagenen Steuersätze sind die niedrigsten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und hiervon profitieren insbesondere Bezieher Kleinerer und mittlerer Einkommen. Zur Höhe einer "flat-tax" kann ich an dieser Stelle nicht ausführen, zumal ich mich zunächst für eine Umsetzung der Steuerkonzepts von CDU/CSU einsetzen werde.. Gleichwohl ist mir das slowakische Steuerkonzept bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

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