Frage an Carsten Müller von Peter M. bezüglich Recht
Die demokratische Mehrheitsentscheidung zum "Verschenken" des Schloßparkts an ECE beruhte auf der Stimme des Oberbürgermeisters, welcher vorher verkündete, er wolle kein Einkaufscenter mit nur seiner Stimme als Ausschlag. So viel zu seiner Glaubwürdigkeit, aber die steht hie rnicht zur Debatte.
Wie die Mehrheit der Bürger in Braunschweig zu diesem Thema steht/stand wurde nie gefragt. (Wobei es Gerüchte über Meinungsumfragen gibt, welche in der Schublade verschwanden, weil sie den Auftraggebern vom Ergebnis nicht passten) Die Tendenzen sind aber eindeutig mit 30.000 gesammelten Stimmen gegen das Projekt und nicht mal 1000 Pro Stimmen (Obwohl ECE Rosen und T-Shirt verschenkte).
Was den Gerichtsentscheid betrifft, so hat dieser nur gesagt, daß ein (für die Entscheidung) verbindliches Bürgerbegehren unzulässig sei. Als guter Demokrat hat man bei so einem umstrittenen Thema trotzdem die Möglichkeit das Volk zu befragen und die Ergebnisse einer Befragung dann auch in die Entscheidung einfließen zu lassen.
Ob es durch dieses Großprojekt dauerhaft neue Arbeitsplätze geben wird, wage ich außerdem zu bezweifeln. Die Stadt geht ja mit gutem Beispiel vorran und will nach dem Umzug einiger Stellen in den Prachtbau erstmal 5 oder 6 Arbeitsplätze einsparen.
Aber Sie weichen meiner Frage aus. Steht für Sie die Parteiorder im Falle einer Wahl auch weiterhin vor den Interessen der Bürger?
Leider geht bereits Ihre Vermutung hinsichtlich des Bestehens einer "Parteiorder" fehl. Ihre Einteilung in "gute" Demokraten (solche, die Ihrer Meinung sind) und andere Demokraten (solche, die nicht Ihrer Meinung sind) möchte ich nicht vornehmen - weder in dieser noch in einer anderen Sachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller