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Carolin Wagner
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Frage von Felix E. •

Wird mein Berufsverbot wegen Cannabisbesitzes in geringer Menge nach Eintreten des Cannabisgesetzes aufgehoben und kann ich meinen Job als Erzieher dann wieder ausüben? Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.

generell können eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Allerdings gilt dies nur für bestrafte Handlungen, für die das Gesetz nun keine Strafe mehr vorsieht. In diesem Fall muss sich die verurteilte Person an die Staatsanwaltschaft wenden, die dann das Verfahren prüft. Grundsätzlich kann und darf ich als Abgeordnete aber keine Rechtsberatung machen und kann Ihren konkreten Fall daher nicht abschließend beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Wagner

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