Wir haben im KCanG konkret geregelt, dass Anbauvereinigungen selbstkostendeckend orientiert sein müssen und lediglich die satzungsgemäßen Beiträge der Mitglieder sowie bei Weitergabe von Cannabissamen an Nicht-Mitglieder und andere Anbauvereinigungen die Erstattung der Herstellungskosten verlangen können.
Uns als Ampelkoalition war und ist es wichtig die Prohibitionspolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte in Bezug auf Cannabis zu beenden.
Seit dem neuen Cannabisgesetz hat sich natürlich die rechtliche Lage rund um Cannabidiol auch geändert. So haben wir die Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Vermarktung von CBD-Produkten neu definiert und damit auch CBD-Blüten unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
Dabei dürfen Unternehmer*innen Versicherten – die erkennbar nicht in der Lage sind eine Arbeit ohne Gefährdung durchzuführen – mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Diese Regelungen gelten ebenso bei Cannabiskonsum.
Wir setzen auf internationale Zusammenarbeit und bessere Ausstattung des Zolls. Statt Druck auf Konsument*innen braucht es Präventionen und Hilfe für Süchtige.
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