Kann sich der nun legale Konsum von Cannabis auf die Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer auswirken?
Selbstverständlich kann ein sicherer Umgang mit Schusswaffen nur nüchtern erfolgen. Dennoch stellt sich die Frage, ob auch bei nur gelegentlichem Konsum von Cannabis versagensgründe gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit vorliegen.
Bei welcher Häufigkeit würde ein problematischer Konsum vorliegen?
Welche Grenzwerte für Wirkstoffnachweis im Blut gelten?
Kann eigener Anbau oder die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung bereits als Unzuverlässigkeit ausgelegt werden?
Gibt es Beispiele z.B. aus der Verwendung von medizinischem Cannabis durch Waffenbesitzer?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf das Waffenrecht. Gerne möchte ich Ihnen hierzu meine Einschätzung mitteilen.
Das Cannabisgesetz enthält keine direkten Bestimmungen zum Waffenbesitz. Natürlich muss man beim Umgang mit Schusswaffen und Munition vollkommen nüchtern bleiben - ähnlich wie es bei Alkohol der Fall ist. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen.
Bei der Vergabe oder dem Entzug einer Waffenbesitzkarte spielt auch die Beurteilung der persönlichen Eignung eine maßgebliche Rolle, wobei der Cannabiskonsum durchaus relevant sein kann. Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.
Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis dürfte in meinen Augen die persönliche Eignung in den meisten Fällen noch gegeben sein. Dagegen könnte bei mehrfach täglichem Gebrauch die persönliche Eignung eher in Zweifel gezogen werden.
Grundsätzlich bringt das Cannabisgesetz in Hinblick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aber keine gravierenden Veränderungen mit sich. Ich möchte jedoch nachdrücklich davon abraten, Cannabis in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch von Waffen und Munition zu konsumieren.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge