Kann das Visum zum Zweck des Spracherwerbs für 3 Monate beantragt werden, nach Inkrafttreten der neuen Zuwanderungsgesetze?
Sehr geehrte Frau Bayram! Kann das Visum zum Zweck des Spracherwerbs für 3 Monate oder ein halbes Jahr beantragt werden? Muss, nach Inkrafttreten der neuen Zuwanderungsgesetze, dann noch erklärt werden, was man alles NICHT vorhat wenn dieses Visum ausgelaufen ist? Also muss der Ausländer erklären, dass er nicht vorhat, das Visum zu verlängern, nicht vorhat, danach eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren? Muss noch eine "Motivation" erklärt werden, die anders ist als die Motivation, eine Ausbildung in Deutschland absolvieren zu wollen und in dem Beruf, der ein Mangelberuf ist, in Deutschland arbeiten zu wollen? Mit freundlichem Gruß, Nina B.dur
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit einem Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist eine Einreise für bis zu zwölf Monate möglich. Dazu sind eine Zulassung zu einem Deutsch-Intensivsprachkurs und die Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des Aufenthalts erforderlich. In einem Motivationsschreiben soll erklärt werden, warum soll der Kurs unbedingt in Deutschland erfolgen sollte, welche späteren Berufsaussichten man sich davon erhofft oder welchen späteren Nutzen der Kurs voraussichtlich haben wird.
Herzliche Grüße
Canan Bayram