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Canan Bayram
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel A. •

Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?

Sehr geehrte Frau Bayram,

Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.

Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.

Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt, und alle befragten Fachexperten sind dafür.

Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die Folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..

Wie verantworten Sie dies?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag, 

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Nach unserem Gesetzentwurf zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen in Zukunft sogenannte Steckersolargeräte in den Katalog des Paragrafen 554 Absatz 1 Satz 1 BGB aufgenommen werden, sodass Mieter*innen einen Anspruch gegen ihre Vermieter*innen haben werden, ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. 

Dieser Gesetzentwurf steht heute im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. 

Klar ist, dass wir damit einen großen Schritt in Richtung klimaneutraler Stromerzeugung gehen und darüber hinaus auch einer Petition entsprechen, die im April 2023 über 100.000 Bürger*innen unterzeichnet haben. Sie haben zu Recht von der Politik gefordert, dass wir die Installation von Solarkraftwerken für Mieter*innen erleichtern. 

Die Vorteile von Balkonkraftwerken liegen auf der Hand: Sie können mit geringem Aufwand installiert werden, sind relativ günstig und sind gut für’s Klima. Denn mit einem Balkonkraftwerk kann jeder Mensch mit einem Balkon selbst Strom produzieren und wird so unabhängiger von fossiler Stromerzeugung und auch den Strompreisen. Je mehr Mieter*innen selbst Strom erzeugen, desto weniger ist Deutschland von Kohlekraftwerken abhängig. 

Wir als Bündnis 90/Die Grünen unterstützen Steckersolar und die Erleichterungen für Mieter*innen. In der Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss haben wir verschiedene Aspekte vertiefend besprochen und insbesondere zu Wohnungseigentümerversammlungen unterschiedliche Einschätzungen diskutiert . Ich gehe davon aus, dass wir das Gesetz heute Abend im Deutschen Bundestag beschließen werden und das ist auch gut so.

Herzliche Grüße

Canan Bayram

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