Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der autoritären und menschenverachtenden Gesetzesentwurf, Menschen aufgrund von social media likes und Kommentaren abzuschieben, nicht umgesetzt wird?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
Die vorgesehene Änderung des § 54 Abs. 1 Nr. 5 von „Schriften“ zu „Inhalt“ bedeutet im Ergebnis, dass ein besonderes Ausweisungsinteresse in Zukunft schon bei dem Verbreiten von „Inhalten“ gegeben sein kann. In der Begründung des Entwurfs wird dazu ausgeführt, dass das insbesondere dann der Fall sei, wenn etwas "geliked" wird. Das ist meines Erachtens bereits rechtlich nicht zutreffend. Die Ausländerbehörde dürfte dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten. Ausweisungen sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine "eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt". Wie das bei einem reinen „Like“ im Internet bejaht werden kann, sehe ich nicht.
Das Gesetz in seiner vorliegenden Form wirft Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes auf.
Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich daher für eine Anpassung im Sinne des Grundgesetzes und der internationalen Verträge einsetzen.
Herzliche Grüße
Canan Bayram