Frage von Birgit A. • 02.07.2024
Antwort ausstehend von Burkard Dregger CDU
Wir haben weitere Maßnahmen zu Sauberkeit und Sicherheit besprochen. Dazu in Kürze mehr. In Bezug auf das Segeluchbecken wenden Sie sich bitte an den dortigen Wahlkreisabgeordneten, Herrn Kollegen Dietmann.
Das Versammlungsfreiheitsgesetz regelt legitimen Protest. Wer aber keine Absprachen z.B. über Rettungswege trifft, gefährdet die Sicherheit Dritter.
Die Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften hat sich bewährt.
Gerne werde ich dem Senat Ihren Vorschlag unterbreiten.