(...) Damit das Radfahren in Deutschland für alle Menschen leichter, bequemer und sicherer wird. Dem Ausbau der Radinfrastruktur Radinfrastruktur >gerechteren Verteilung der Verkehrsfläche, insbesondere in Ballungsgebieten kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Gebraucht wird ein intuitiv verständliches, durchgängiges Radverkehrssystem mit großzügigen Abmessungen. (...)
(...) Wesentliches Problem ist, dass die Koalition aus Union und SPD kein Konzept dafür vorgelegt hat, wie in den nächsten Jahren ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot aussehen und geschaffen werden soll, das flexibel auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen eingeht. Wir setzen uns für ein bedarfsgerechtes, regionales, Zwang vermeidendes psychiatrisch/psychotherapeutisches und psychosoziales Versorgungsnetz für alle Altersgruppen ein, welches flexibel verschiedenste personenzentrierte und lebensweltbezogene Behandlungsformen ermöglicht: die ambulante Begleitung in den eigenen Alltag während, nach oder statt eines stationären Aufenthalts, teilstationäre Angebote, die enge Abstimmung mit gemeindenahen sozialpsychiatrischen Hilfen im gemeindepsychiatrischen Verbund, die Einbeziehung von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen sowie eine ambulante Krisenbegleitung. Es ist ein Unding, dass im ambulanten Bereich lange Wartezeiten die Regel und Hilfen nicht miteinander verzahnt sind. (...)
(...) Ihr Interesse für das Engagement freut mich. In der Tat ist bürgerschaftliches Engagement wichtig für unsere lebendige Gesellschaft. Über 23 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. (...)
(...) Doch erst einmal zur Abwanderung: (...) Motive zur Abwanderung sind je nach Person unterschiedlich und hängen auch von der Art des Berufes ab. (...) So sind die Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht so schlecht, dass sie "massenweise" zu einer Abwanderung führen würden. (...)
(...) Die Bundesregierung verwässert dieses hohe Schutzniveau jedoch bei der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts. Deshalb haben wir im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, sich an die europarechtliche Vorgaben zu halten und das Gesetz entsprechend zu ändern. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Vorteil "kinderloser Versicherter" in der sozialen Pflegeversicherung beitragsrechtlich kompensiert werden muss. Deshalb wurden vom Gesetzgeber Beiträge für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,25% erhöht. Dabei wurde nicht darauf abgestellt, weshalb jemand Kinder oder keine Kinder hat. (...)