Frage an Britta Haßelmann von Rafael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hasselmann
Nach den Berichten des Onlineportals abgeordnetenwatch.de ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-12-08/anwaltsrechnungen-hausausweise-gutachten) hat der Rechtstreit um die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages den Steuerzahler rund 100.000 EUR gekostet, um extern tätige Rechtsanwälte zu bezahlen. Auch die Beauftragung der selben Kanzlei im Rechtstreit um die Herausgabe der Namen von Inhabern von Hausausweisen für die Liegenschaften des Bundestages hat allein in der ersten Instanz bislang bereits über 21.000 EUR gekostet. Dass der Bundestag als Verwaltungsbehörde und Verfassungsorgan solche Prozesse führt, ist grundsätzlich einmal nicht zu bestreiten. Hier gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Auslegung des IFG, die nunmehr geklärt sind. Die Frage ist jedoch, wieso der Bundestag, der allein im Referat ZR4 mindestens drei Juristen im Range eines Verwaltungsdirektors (A15) und höher sowie zahlreiche weitere juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, eine externe Kanzlei weit über den in der BRAGO definierten Kostensätzen beauftragen muss. Die Führung der Verwaltungsgeschäfte obliegt zwar dem Präsidium, aber als Mitglied des Ältestenrates haben Sie hier sicherlich einen gewissen Einfluss.
Deshalb würde mich interessieren, ob Sie die Beauftragung externer Kanzleien zu solch hohen Kosten weit oberhalb der gesetzlichen Gebührensätze für gerechtfertigt halten. Weiterhin würde mich interessieren, ob dies im Ältestenrat besprochen wurde.
Freundlichen Gruß, Rafael Zidara
Sehr geehrter Herr Zidara,
die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat inhaltlich die Positionen der Klageseite bezüglich Transparenz bei der Vergabe von Hausausweisen geteilt. Bereits vor der Klage hatte unsere Bundestagsfraktion die Organisationen, Unternehmen und Verbände veröffentlicht, bei denen die Fraktion die Vergabe von Hausausweisen befürwortet hatte. Und auch in Bezug auf die Veröffentlichung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hätten wir eine andere Vorgehensweise befürwortet.
Kommt es aber zu einem Rechtstreit, dann hat die Bundestagsverwaltung die Aufgabe, diesen Rechtsstreit so erfolgreich wie möglich zu führen. Und um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hat die Bundestagsverwaltung das Recht, zu ihrer Vertretung Kanzleien zu beauftragen.
Die Verwaltung kann hier im Rahmen des Haushaltsplans und mit Rücksicht auf das gesetzlich festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot beim Umgang mit Steuergeldern entscheiden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gehört hier auch möglichst erfolgsversprechende Prozessführung oder das Abwenden von Folgeprozessen hinzu.
Die Verwaltung vertrat bei den Klagen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Auffassung, dass diese ersten großen Verfahren zum IFG einen exemplarischen Charakter für eventuell zukünftige Verfahren haben könnten. Hinsichtlich der Reichweite der Verfahren sollten daher externe Fachkanzleien mit Expertise in diesem Fachgebiet beauftragt werden, um der Sorgfaltspflicht gerecht zu werden. Die Auffassung der Verwaltung hierzu scheint mir durchaus plausibel.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann