Warum werden "Schutzsuchende" Schwerbrecher und Vergewaltiger nicht rigoros, nach Haftverbüßung (!), abgeschoben?
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
selbst Schwerbrecher werden nicht abgeschoben, z.B. in deren Heimat Afghanistan, da
ihnen das Leben dort nicht zumutbar ist !!!.
quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/gefahr-bei-rueckfuhr-baden-wuerttemberg-fordert-abschiebung-nach-afghanistan-faeser-blockiert_id_180443766.html
1, Warum ist kriminellen Schwerbrechern das Leben in Afghanisten unzumutbar, während das für die übrige afghanische Bevölkerung zumutbar ist?
2, Müsste den Grünen die Sicherheit in Deutschland nicht wichtiger sein, als die persönliche Sicherheit von überführten Mördern oder Vergewaltigern.???
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann bat uns, Ihnen zu antworten.
Erst kürzlich hat Frau Haßelmann gemeinsam mit Omid Nouripour, dem Vorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, ein gemeinsames Papier zum Thema Migration und Flucht veröffentlich. Darin wird auch auf das Thema Rückführungen eingegangen und die Position dargelegt, weshalb wir es hier zitieren:
„Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Aber jeder Mensch, der bei uns Schutz sucht, hat Anrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung. Wer nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht erhalten hat, muss zügig wieder ausreisen – insofern dem keine Abschiebehindernisse entgegenstehen.
[…]
Wir brauchen tragfähige Migrationsabkommen, die legale Wege der Zuwanderung aufweisen und gleichzeitig die Rücknahmebereitschaft in den Herkunftsländern erhöhen. Wir erwarten daher, dass der neue Sonderbevollmächtige der Bundesregierung für Migrationsabkommen baldige und umfassende Vereinbarungen mit Herkunftsländern abschließt. Sie sollen ein Gesamtkonzept bieten – mitsamt dem Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfers, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt und Jobbörsen. Genauso gehört die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender zu diesen Abkommen.
Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren kann die Ausreise stehen. Dabei setzen wir vor allem anderen auf die freiwillige Rückkehr. Kooperation mit den Herkunftsstaaten ist hierbei entscheidend. Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete verbieten sich. Die Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, müssen nach Verbüßung ihrer Strafe prioritär zurückgeführt werden. Dabei müssen zu jedem Zeitpunkt ihre Menschenrechte gewahrt werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Team Haßelmann