Welche politischen Forderungen der Grünen wird die Fraktion der Grünen zur Bedingung für eine Zustimmung zu einem Sondervermögen bzw. einer Reform der Schuldenbremse im alten Bundestag machen?
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
vor gut zwei Wochen hat sich die CDU einem Sondervermögen bzw. einer Reform der Schuldenbremse verweigert. Mit der konkreten Option zu regieren hat sich die Position der CDU praktisch über Nacht geändert. Nach meiner Vorstellung müsste für die Zustimmung der Grünenfraktion zu einer solchen Last-minute-Grundgesetzänderung ein hoher Preis in Form konkreter (explizit) grüner politischer Forderungen verlangt werden. Können Sie mir sagen, welche politischen Forderungen der Grünen Sie zur Bedingung für eine Zustimmung zu einem Sondervermögen bzw. einer Reform der Schuldenbremse im alten Bundestag machen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie B.

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die ursprünglich von CDU/CSU und SPD an uns herangetragenen Vorschläge wurden der herausfordernden Lage und dem dringend notwendigen Investitionsbedarf in unserem Land nicht gerecht. In dieser Form hätten wir als Grüne Bundestagsfraktion nicht zustimmen können.
In den darauffolgenden Tagen haben wir daher intensiv und ernsthaft mit CDU/CSU und SPD beraten und konnten erhebliche Verbesserungen verabreden. Im Folgenden wollen wir einige der zentralen Aspekte der Einigung benennen, die wir in den Verhandlungen erreichen konnten und die für uns die Zustimmung zu den Grundgesetzänderungen gerechtfertigt haben.
Erstens haben wir das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit im Sondervermögen für Infrastruktur verankern können. Damit stellen wir sicher, dass am Ende nicht Hunderte von Milliarden Euro genutzt werden, um Steuersenkungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dafür ist ein Sondervermögen nicht da und dafür brauchen wir Zukunftsinvestitionen gerade jetzt viel zu sehr. Auf Druck von uns Grünen wurde in diesem Infrastruktur-Sondervermögen der Titel so geändert, dass jetzt nicht nur die Finanzierung von Infrastruktur, sondern auch die Finanzierung von Investitionen in Klimaschutz klar verabredet sind. Wir haben im Grundgesetz verankert, dass diese Investitionen dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienen sollen.
Wir haben uns mit CDU/CSU und SPD auch darauf einigen können, dass 100 Milliarden Euro des Sondervermögens in den Klima- und Transformationsfonds überführt werden. Das ist deshalb so wichtig, weil in diesem Fonds eine ganze Reihe von Klimaprojekten enthalten sind: zum Beispiel Projekte zum klimaneutralen Umbau der Industrie, Projekte für die Wärmewende und die Heizungsförderung. Diese 100 Milliarden Euro werden an der Stelle einen Unterschied machen. Gleichzeitig haben wir verabredet, dass die Finanzierung der EEG-Umlage im Kernhaushalt im Einzelplan 60 bleiben wird und nicht wie in der Vergangenheit aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Denn das hätte erhebliche Spielräume im Klima- und Transformationsfonds gebunden, die wir für Klimaschutzprojekte brauchen.
Wir haben in den Verhandlungen mit CDU/CSU und SPD wichtige Weichen gestellt, damit die zusätzlichen Finanzmittel in die richtige Richtung fließen können. Wir Grüne im Bundestag werden in der kommenden Legislaturperiode voraussichtlich in der Opposition sein und die nächste Bundesregierung daran messen, ob sie ihre Verantwortung wahrnehmen und dem Klimaschutz und der notwendigen Klimaanpassung gerecht werden.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann