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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dieter B. •

Warum bekommen Menschen aus der Ukraine sogar Bürgergeld, wenn sie nicht einmal Bürger sind und mit eigenem PKW ein- und ausreisen?

In der Antwort von Team Haßelmann vom 23.06.2023 auf meine ursprüngliche Frage vom 27.09.2022 finde ich keine konkrete (!) Antwort.
Dafür sehe ich hier in meiner Nachbarschaft in regelmäßigen Abständen für ein bis zwei Tage eine 3.0 AMG Mercedes-Limousine mit UA-Kennzeichen.
Woran kann ich erkennen, dass das kein "Sozialtourist" ist?
In einem Teil unserer europäischen Nachbarländern wird finanzielle Hilfe nur gewährt, wenn echt kein größeres Vermögen vorhanden ist, ähnlich dem Prinzip, dass eine deutscher Mensch erst Anspruch auf Hilfe vom Staat hat, wenn dieser Mensch oder seine Angehörigen eben auch keine relevanten Vermögenswerte mehr besitzen. Ich empfinde das als Ungleichbehandlung/Diskriminierung.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre erneute Frage an Frau Haßelmann. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Sicher ist Ihnen nicht entgangen, dass seit dem 24. Februar 2022 in der Ukraine Krieg herrscht, vor dem Millionen Menschen auf der Flucht sind. Die Europäische Union hat hierauf mit dem Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine reagiert und somit sind ukrainische Staatsangehörige auch in Deutschland in den meisten Fällen schutzbedürftig und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld ist, dass eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine entsprechende "Fiktionsbescheinigung" von der Ausländerbehörde vorliegt. Wie eingangs geschrieben, erhalten ukrainische Staatsangehörige diese in der Regel.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld ist, dass das Einkommen und gegebenenfalls Vermögen der Geflüchteten nicht ausreichen, um Ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland zu decken. Somit gilt auch in Deutschland, dass Geflüchtete nur bis zu einem gewissen Vermögen Bürgergeld gewährt bekommen. Zwar zählen auch Fahrzeuge zum verwertbaren Vermögen, allerdings bitte ich Sie zu bedenken, dass dieses Vermögen „erheblich“ sein muss. Dies bedeutet, dass das Vermögen eine bestimmte Grenze übersteigen muss (40.000€ für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft).

Aus unserer Sicht lässt sich aus einem an der Straße parkendem Fahrzeug noch nicht erkennen, ob der/die Besitzer*in für Bürgergeld antragsberechtigt ist oder dieses gar bezieht. Dabei ist es im Übrigen unerheblich, ob das Fahrzeug ein Kennzeichen aus Deutschland oder der Ukraine hat. Wir erlauben uns darüber hinaus den Hinweis, dass wir ihre Frage vom 27.09 durchaus dahingehend beantwortet haben, dass der angebliche „Sozialtourismus“ geflüchteter Menschen aus der Ukraine auf einer Fehlinformation beruht.

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

 

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