Portrait von Britta Haßelmann
Britta Haßelmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
99 %
130 / 131 Fragen beantwortet
Frage von Christine U. •

Was halten sie von einem Verbot der AFD?

Der Artikel 139 des Grundgesetzes (GG) führt unmissverständlich aus, dass alle zur ,,Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Vorschriften weiterhin gültig sind. Dieser Artikel wurde 1949 auf Druck der Alliierten als grundsätzliche Lehre aus den Erfahrungen mit dem Hitler-Faschismus ins Grundgesetz aufgenommen. Zu den durch Artikel 139GG geschützten Vorschriften zählt insbesondere das Verbot jeglicher Nazi-Organisationen und -Propaganda.

Portrait von Britta Haßelmann
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Entwicklungen der Alternative für Deutschland (AfD), und deren immer weiter voranschreitende Radikalisierung, sind besorgniserregend. Die AfD sät Hass und fügt unserem Land und unserer liberalen Demokratie großen Schaden zu. Wir sind uns dieser Gefahr sehr bewusst. Auch der Verfassungsschutz stuft mehrere Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem ein. Viele weitere Landesverbände sind, genau wie die Bundespartei, bereits ein Verdachtsfall. Es ist gut und wichtig, dass unsere Sicherheitsbehörden die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD fest im Blick behalten. 

Ein Verbotsverfahren ist ein scharfes Schwert und die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots sind daher zu Recht sehr hoch. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden“. „Über die Frage der Verfassungswidrigkeit … entscheidet das Bundesverfassungsgericht“ (Artikel 21 Absatz 4 GG).

Das Bundesverfassungsgericht kann ein Verbot aber nur dann verfügen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Verantwortung dafür, ob ein solcher Antrag gestellt werden soll, ist dabei explizit – neben der Bundesregierung und dem Bundesrat – auch dem Deutschen Bundestag zugewiesen. 

Es müssen klare Beweise über die Verfassungswidrigkeit der Partei erbracht werden und die Vorbereitung muss gründlich erfolgen. Vereinzelte Fälle innerhalb der Partei, die dies nahelegen, reichen nicht aus: Es muss ein gesichertes Gesamtbild der Verfassungswidrigkeit vorliegen. Daraus folgt für uns, dass in dieser Sache ein gründliches Vorgehen höchste Priorität haben muss.

Britta Haßelmann unterstützt den Antrag der Gruppe um Renate Künast, der eine eingehende Prüfung eines Verbotsantrages der AfD beim Bundesverfassungsgericht vorschlägt (https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014105.pdf). 

Dabei ist wichtig zu betonen, dass sich dieser Antrag, genau wie der Antrag der Wanderwitz-Gruppe, ebenfalls für ein Verbot ausspricht. Im Unterschied setzt sich erstgenannter Antrag allerdings für ein zweistufiges Verfahren ein. Auch wenn der Bundestag antragsberechtigt ist, stehen ihm keine nachgeordneten Behörden zur Verfügung, die einen Antrag samt aller erforderlichen Beweise vorbereiten können. Deswegen fordern wir im ersten Schritt zunächst eine umfassende Materialsammlung und -auswertung, um eine umfassende Grundlage an belastbaren Beweisen sicherzustellen. Dies soll insbesondere durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern erfolgen. Dieser Schritt soll einem in Gang zu setzenden Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgeschaltet werden, um vorab die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens fundiert einschätzen zu können. Mit diesem Vorgehen verhindern wir ein vorschnelles und unnötiges Scheitern des Verbotsverfahrens.

Am 30. Januar wurden die Anträge im Bundestag debattiert und im Anschluss für die Aussprache an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Britta Haßelmann
Britta Haßelmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN