Planen Sie die Vergabe eines Deutschen Passes an Migranten, die sich 5 Jahre oder länger legal oder illegal in Deutschland aufgehalten haben?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Am 19. Januar 2024 hat die Ampel-Koalition im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Eine Einbürgerung ist somit künftig nach fünf Jahren möglich. Bei besonderen Integrationsleistungen ist dies bereits nach drei Jahren möglich. Die bisherigen Fristen belaufen sich auf acht beziehungsweise sechs Jahre. Wie bisher wird auch weiterhin zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht Voraussetzung für die Einbürgerung sein.
Nachdem der Bundesrat die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 02. Februar 2024 gebilligt hat, werden die neuen Regelungen voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2024 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Haßelmann