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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Die Bundesländer fordern effektive Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren.Sinnvoll?Werden Beschleunigte Asylverfahren tatsächlich zu mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber führen?

Sehr geehrte Frau Haßelmann!
Meine Frage zur Migration und Aufenthaltsrecht! In Deutschland sind Städte,Länder und Kommunen mit dem dramatisch hohen Anstieg der irregulären Migration inzwischen total überfordert.Darüber herrscht mittlerweile bei den Bundestagsparteien große Einigkeit.Die 16 Bundesländer fordern deshalb vom Bund gemeinsam effektive Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren.Ist diese Forderung das geeignete Mittel,dass in der Praxis tatsächlich zu mehr Rückführungen und zur beabsichtigten Reduzierung irregulärer Migration nach Deutschland führt? Der gemeinsame Pakt von Regierung und Opposition im Kanzleramt hat das als Zielvereinbarung ausgegeben.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. 

Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei der Bearbeitung von Asylverfahren eine Priorisierung nach Ländern vorzunehmen: Anträge aus Herkunftsländern mit einer niedrigen Anerkennungsquote sollten zuerst bearbeitet werden. Hierdurch lassen sich Verbesserungen in der Bearbeitungszeit erreichen. Aus unserer Sicht ist dabei wichtig, dass diese Verfahren fair ablaufen. Das bedeutet, dass Antragsteller*innen zu dem komplizierten Asylverfahren frühzeitig Beratung von Fachleuten erhalten sollten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Asylverfahren, in denen die Antragsteller*innen sich fair behandelt fühlen und rechtzeitig erforderliche Unterlagen einreichen, viel schneller abgeschlossen werden können.

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Hierdurch werden die Verwaltungsgerichte entlastet. Durch neue Regelungen, mit denen Asylverfahren in der Praxis vereinfacht werden, soll zudem das BAMF entlastet werden. Die Dauer der Asylverfahren ist im Jahr 2023 auf durchschnittlich 6,8 Monate gesunken, 2022 waren es noch 7,6 Monate. 

Auch die Dauer von Asyl-Gerichtsverfahren ist 2023 gesunken - gegenüber dem Vorjahr um gut fünf Monate. Allerdings dauern die Verfahren durchschnittlich immer noch 20,7 Monate. Zuständig sind für die Gerichtsverfahren die Verwaltungsgerichte der Bundesländer und es gibt zwischen den Ländern bezüglich der Verfahrensdauer erhebliche Unterschiede. Während die durchschnittliche Dauer in einigen Bundesländern mehr als zwei Jahre beträgt, erreichten die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz eine durchschnittliche Verfahrensdauer von nur fünf Monaten. Eine gute personelle Ausstattung und Organisation der Verwaltungsgerichte sind dafür entscheidend.

Im Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag außerdem das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Rückführungen erleichtert werden. Das Gesetz basiert zum Großteil auf einstimmigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen. Da der Vollzug des Aufenthaltsrechts Ländersache ist, ist es Aufgabe der Länder, diese Beschlüsse nun umzusetzen. 

Grundsätzlich halten wir es als grüne Bundestagsfraktion für zentral, Geflüchteten mit Bleibeperspektive Chancen zu eröffnen. So haben wir als Ampelkoalition u.a. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, das die Arbeitskräfteeinwanderung voranbringt und Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme für bereits hier lebende Menschen bringt. Denn Menschen, die auf Dauer in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit erhalten, zu arbeiten und sich in die Gesellschaft einzubringen. 

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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