(...) Ich bitte Sie zu unterscheiden, ob es sich um behördliche Daten handelt, die z.B. zur Strafverfolgung benötigt werden, oder um Daten, die zu wirtschaftlichen Zwecken verkauft werden. Ich lasse deshalb nun prüfen, inwieweit die vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung des Datenmissbrauchs weiter verbessert und ergänzt werden können – etwa um die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung. Aber es liegt eben auch an den Bürgerinnen und Bürgern selbst, nicht gedankenlos persönliche Informationen über ihre Einkommens- und Lebenssituation öffentlich preiszugeben. (...)