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Frage von Bogdan B. •

Frage an Brigitte Zypries von Bogdan B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

angesichts des "Datenschutzskandals" und Ihrer Stellung zu dem Thema sind mir paar Sachen unklar.
Vor kurzem hat die Bundesregierung Daten von einem Dieb aus Liechtenstein gekauft (und diesen mit Millionen Euro belohnt). Jetzt hat die Staatsanwalschaft einen Datendieb gefaßt und will diesen veurteilen. Der Datenhandel soll zudem verboten werden.
Können Sie mir bitte den Unterschied erklären?
(es geht mir nicht um Steuerbetrug oder ähnlichen, sondern nur um den Datenhandel und die daran Beteligten)

Mit Freundlichen Grüßen,
Bogdan Barbulescu

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barbulescu,

letzte Woche haben ich mich mit den Kollegen Schäuble und Seehofer sowie den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder getroffen und beraten, welche Konsequenzen wir aus den in den letzten Wochen bekannt gewordenen Missständen bei der Weitergabe personenbezogener Daten ziehen müssen. Wir sind uns über eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen einig geworden. Insbesondere konnte ich meine Kollegen davon überzeugen, die Weitergabe von Adressdaten für Werbezwecke künftig von der Einwilligung der Betroffenen abhängig zu machen. Ein generelles Verbot des Handels mit personenbezogenen Daten ist hingegen nicht beabsichtigt.

Die von Ihnen angesprochenen Vorgänge beim Bundesnachrichtendienst betreffen einen völlig anderen Sachverhalt als den Datenhandel im Bereich der Privatwirtschaft. Für den Bundesnachrichtendienst ist innerhalb der Bundesregierung das Bundeskanzleramt zuständig. Bitte wenden Sie sich insoweit dorthin.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries