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Brigitte Zypries
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Frage von Thomas S. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries
Ich bin völlig aufgelöst und am Boden zerstört, ich hatte diese Woche den Scheidungstermin mit EU-Verhandlung. Seit 1. 1. 2008 existiert das neue U-Recht und was musste ich feststellen?? Es wird gar nicht angewandt, den Richter interessiert es gar nicht! In Ihren vielen Antworten hier sprechen Sie von wortwörtlich """ .....,dass sich der Umfang der zu erwartenden Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls richtet."""
Ich sage Ihnen - ich bin zutiefst empört und enttäuscht. Der KM wird nur ein Job auf Minijobbasis unterstellt und nicht nahe gelegt Ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen,obwohl
a)der Sohn bis 1700 ganztagsbetreut werden kann( die KM möchte dieses aber nicht und dem Richter ist es egal)
b)der Sohn mit Nachweis des Kindergarten in super Verfassung ohne jegliche Probleme ist
c)die KM eine sehr gute Ausbildung hat und es genügend Stellen in der Umgebung gibt
d)Die KM seit 1,5 Jahren Zeit hat sich um einen Job zu kümmern
e)die Mutter einen wohlhabenen Freund hat, der sie mit Luxus überschüttet seit einem Jahr
f)es existiert nicht ein ehebedingter Nachteil, nicht einer!
Mein Sohn ist knapp 5 und könnte im Kindergarten bis 1700 Uhr betreut werden, die Mutter möchte dies aber nicht.
Es gab nicht in einer Minute der 2- stündigen Verhandlung den Ansatz
der Einzelfallbetrachtung, im Gegenteil ich konnte beweisen was ich wollte, den Richter hat es nicht interessiert.
Die KM soll nun 1600 euro + KU zugesprochen bekommen obwohl sie in jeglicher Hinsicht mindest Halbtagserwerbsfähig sein müsste.
Bitte wachen Sie auf Frau Zypries..sie haben versprochen, es ändert sich etwas im Unterhaltsgesetz!...es ändert sich gar nichts!
Mfg Thomas Scholz

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich bitte um Ihr Verständnis, aber als Justizministerin kann ich zu einzelnen Verfahren keine Stellungnahme abgeben.

Ich bin mir allerdings ganz sicher, dass sowohl der Bundesgerichtshof als auch die übrigen im Familienrecht verantwortlichen Gerichte das neue Unterhaltsrecht so mit Leben erfüllen werden, wie es der Reformgesetzgeber geplant hat.
Gegenbenenfalls müssen Sie sich mit Ihrem Anwalt besprechen, ob es sich lohnt, die nächste Instanz anzurufen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries