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SPD
• 25.04.2008

(...) Weitergehende Forderungen, insbesondere nach der Abschaffung des Ehegattenunterhalts, halte ich nicht für gerechtfertigt. Meiner Ansicht nach sind Ehegatten auch nach dem Scheitern der Ehe füreinander verantwortlich, zumindest im gewissen Umfang. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Ehegatte für die Familie seine berufliche Entwicklung zurückgestellt und nunmehr keine oder nur noch eingeschränkt die Möglichkeit hat, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. (...)

Frage von Michael G. • 16.04.2008
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SPD
• 05.05.2008

(...) in der Entscheidung von 2003 hat das Bundesverfassungsgericht das Regelungskonzept des § 1626a BGB, das die gemeinsame Sorge von einem Konsens der Eltern abhängig macht, nicht beanstandet. Es hat ausgeführt, dass derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Insbesondere in Fällen, in denen die Eltern mit dem Kind zusammenleben, habe der Gesetzgeber davon ausgehen dürfen, dass die Eltern ihre tatsächliche gemeinsame Sorge in der Regel durch die Abgabe von Sorgeerklärungen auch rechtlich absichern würden. (...)

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