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Brigitte Zypries
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Frage von Daniel B. •

Frage an Brigitte Zypries von Daniel B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Ministerin,

als Scheidungsopfer, Sanierungsfall und Bezahlpapa würde mich folgendes interessieren.

Warum wird der Ehegattenunterhalt nicht einfach abgeschafft?

Mütter, die sich nach einer Karenzzeit von z.B. 6 Monaten für die Wiederaufnahme des Jobs entscheiden, würden nicht nur für neue Steuereinnahmen sorgen, sondern man könnte ihnen als "Belohnung" staatliche Subventionen in Aussicht stellen wie z.B. einen kostenlosen Krippenplatz. Mütter, die sich für die Kindeserziehung entscheiden, sollten die ersten 3 Jahre staatliche Unterstützung in Höhe des Harz 4 Satzes von 345,- monatlich erhalten. Ex Frauen werden über die horenden Summen vom zu zahlenden Aufstockungsunterhalt gar nicht mehr zum Arbeiten animiert, während Arbeitslose, die arbeiten wollen, mit 345,- eine ganze Familie ernähren müssen. Ich persönlich bin ein Armutsfall und das mit 35. Mir bleiben trotz eines guten Verdienstes nicht einmal 1,- in der Woche zum Leben. In einem mir bekannten Fall aus dem persönlichen Umfeld erhält eine 24-jährige Studentin der Sozialpädagogik 1900,- Unterhalt zzgl. Kindergeld und Kindesunterhalt. Ihrer Aussage nach hat sie auch keinerlei Ambitionen eine Arbeit nach dem Studium aufzunehmen. Wieso auch, bei diesem Unterhalt. Es ist mir ein Rätsel wie Politiker und sogenannte Experten darüber Rätseln, warum die Geburten in diesem Land immer weiter zurück gehen, die Scheidungen zunehmen, während die Eheschließungen ebenfalls zurück gehen, und jene Experten offensichtlich außer Lage sind, einen Kontext zu dieser verfehlten Familien und Unterhaltspolitik herzustellen. Man kann sie nur auffordern diese Knechtschaft endlich zu beenden, die Exen in die Pflicht der Eigenverantwortung zu nehmen, damit wir Männer aus unserem Zeugungsstreik treten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baumgartner,

seit dem 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft. Danach müssen geschiedene Ehegatten in verstärktem Maße für sich selbst sorgen. In diesem Sinne wurden beispielsweise die Möglichkeiten erweitert, nacheheliche Unterhaltsansprüche der Höhe nach und zeitlich zu beschränken. Mit dieser Unterhaltsrechtsreform hat der Gesetzgeber auf den von Ihnen angesprochenen gesellschaftlichen Wandel reagiert und eine angemessene Balance zwischen nachehelicher Solidarität und Eigenverantwortung gefunden. Ausführliche Informationen zum neuen Unterhaltsrecht stehen Ihnen auf unserer Homepage unter www.bmj.de/Unterhaltsrecht zur Verfügung.

Weitergehende Forderungen, insbesondere nach der Abschaffung des Ehegattenunterhalts, halte ich nicht für gerechtfertigt. Meiner Ansicht nach sind Ehegatten auch nach dem Scheitern der Ehe füreinander verantwortlich, zumindest im gewissen Umfang. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Ehegatte für die Familie seine berufliche Entwicklung zurückgestellt und nunmehr keine oder nur noch eingeschränkt die Möglichkeit hat, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In einer solchen Situation kann es nicht richtig sein, den wirtschaftlich besser gestellten Ehegatten aus seiner Verantwortung zu entlassen und den bedürftigen Ehegatten auf Sozialleistungen zu verweisen, zumal das Unterhaltsrecht sicherstellt, dass der Unterhaltspflichtige nicht finanziell überfordert wird. Da Sie andeuten, dass dies bei Ihnen nicht der Fall sei, empfehle ich Ihnen, sich an eine Rechtanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um sich dort qualifiziert beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries