Frage an Brigitte Zypries von Giesela K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
nach geltendem Recht, wird ein Ausländer nur Deutscher, wenn er z.B. nicht vom Amt lebt. (Er schadet dadurch dem Staat und die Steuerzahler)
In dem mir bekannten Fall (Vater (Türke)der Tochter einer Freundin (Deutsche)), lebt er mit einer Frau und seinen anderen 3 Kindern zusammen, lebt vom Amt (AlgII), hat Privatinsolvenz beantragt (läuft) und zahlt für seine Tochter (Deutsche) keinen Unterhalt (Mutter und Kind leben von AlgII)
Nun ist er Deutscher geworden.
Die Ausländerbehörde antwortete uns, das er lange genug mit unbefristetem Aufenthalt hier in Deutschland ist (12 Jahre), das Andere interessiert dann nicht.
Meine Frage:
Wie kommt es, das er so offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen darf, und damit weiterhin den Staat schädigen darf?
Grüße
Sehr geehrte Frau Kladiwa,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich den von Ihnen geschilderten Fall - den ich nicht kenne - nicht weiter bewerte. Als Bundesjustizministerin ist es mir verwehrt, mich in laufende Gerichtsverfahren "einzumischen" oder Einzelfälle zu beurteilen. Da das Ausländerrecht grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministers fällt, können Sie sich mit Ihrer Frage an meinen Kollegen, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries