Frage an Brigitte Zypries von Heiko D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Zypries,
meine Frage betrifft die "Eheähnlichkeit" zwischen Unverheirateteten. Meine Vermieterin war 13 Jahre älter wie ich und ich hatte einen Untermietsvertrag mit Küchen und Badnutzung. Meine Arbeitsgemeinschaft Rudolstadt aktzeptierte diesen Vertrag von 01.01.2005 bis 01.07.2007. Ab 01.07.2007 wurde ich und meine Vermieterin beschuldigt "eheähnlich zu sein". Im Oktober wurde meine "Eheähnlichkeit" durch einen Richter am SG rückwirkend zum 01.08.2007 wieder geschieden und ich habe dadurch eine sehr schöne Wohnung bekommen. Mein Wohnung ist nur 100,- Euro teurer wie dort als ich in einer Wohngemeinschaft lebte. Jetzt will man 11000,- Euro von mir zurück, die ich mir anscheinend von meiner Vermieterin holen soll.
Wie kann ich das Geld bei meiner Vermieterin einklagen?
Wie kann es sein das ein Sozialrichter gleichzeitig ein Scheidungsrichter ist?
Ist ein Sozialrichter dazu überhaupt kompetent genug um eine eheähnliche Scheidung zu vollziehen?
Gibt es soetwas wie Ehebruch in der "Eheähnlichkeit" und wie kann ich so etwas beweisen?
Mit freundlichen Grüssen
Heiko Dimter
Sehr geehrter Herr Dimter,
da Ihre Fragen den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betreffen, möchte ich Sie bitten, sich an meinen Kollegen, Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, zu wenden. Um Ihre konkreten rechtlichen Fragen zu beantworten, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens wenden. Der oder die wird Ihnen sicher weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries