(...) der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge begründen. Es ist nicht üblich, dass parallel zu der Verabschiedung des Gesetzes eine Begleitforschung in Auftrag gegeben wird. (...)
(...) Wirtschaftlich gesehen, sind doch bei der Ablösung der Staatsleistungen ähnliche Überlegungen anzustellen wie in vielen anderen Bereichen: Soll ich eine Wohnung kaufen (einmaliger großer Betrag) oder mieten (viele monatliche kleine Beträge)? Soll ich mir eine Lebensversicherung auszahlen lassen (ein großer Betrag) oder in eine Rente umwandeln (viele laufende kleinere Beträge)? (...)
(...) die Vergabe einer wissenschaftlichen Untersuchung zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird derzeit vorbereitet. Sie wird bald in Auftrag geben werden können. (...)
(...) voraussichtlich noch diese Woche wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten. Dieser Entwurf sieht ein ausdrückliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot für bestimmte Kindschaftssachen – insbesondere für Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht betreffen – vor. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt in jeder Lage und allen Instanzen des Verfahrens. (...)
(...) Insofern könnten in der Tat Handlungen, die sie unter Berufung auf eine selbst gegründete Religion, in ihrem Beispiel also die Religion der "Grünen Tomaten", vornehmen, vom Grundgesetz geschützt sein. Allerdings muss das Handeln nach der Rechtsprechung für den religiösen oder weltanschaulichen Auftrag notwendig sein und wirklich mit diesem in sachlichem oder organisatorischem Zusammenhang stehen. Solange also die "Religion der Grünen Tomaten" einen religiösen oder weltanschaulichen Auftrag enthält, können sie sich auf die Religion berufen. (...)
Sehr geehrte Frau Kaiser,