Frage an Brigitte Zypries von Michel V. bezüglich Familie
gemeinsame Sorge, Ihre Antwort vom 19.06.2008 an Herrn Holzer:
Sehr geehrte Frau Zypries,
jetzt wird beabsichtigt , eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um BELASTBARE Ergebnisse zu erhalten.
Wissen Sie, warum nicht gleich 1998 eine KONTINUIERLICHE wissenschaftliche Begleit-Untersuchung in Auftrag gegeben wurde, oder werden die bis 2003 bereits durchgeführten Untersuchungen nur weiter fortgeführt?
Mit freundlichen Grüßen,
Michel Voss
Sehr geehrter Herr Voss,
der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge begründen. Es ist nicht üblich, dass parallel zu der Verabschiedung des Gesetzes eine Begleitforschung in Auftrag gegeben wird. Zunächst wollten wir warten, wie die Regelung überhaupt angenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries