Frage an Brigitte Zypries von Caroline K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Bundesjustizministerin Zypries,
ich verweise noch einmal auf meine 3 Fragen vom 17.01., die leider weitestgehend unbeantwortet geblieben sind:
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f92571.html#frage92571
Sollte in D tatsächlich schon der Besitz usw. von Pornographie mit 15-17 jährigen Jugendlichen unter Strafe gestellt werden, steuern Sie in Deutschland sehenden Auges auf eine Katastrophe zu !
Denn damit wird legal angefertigtes Material mit illegaler KP gleichgesetzt ! Außerdem sind die Auswerter der LKAs in D schon jetzt - bei einer 14er Grenze - völlig überlastet, brauchen bis zu 3 Jahre für die Auswertung der beschlagnahmten Filme/PCs, laut Aussage der Rechtsanwälte.
Durch die Anhebung von 14 auf 18, vertausendfacht sich die Anzahl der illegalen Film- und Bildmaterialien.
Die NL haben die EU § übrigens schon am 1.10.02 umgesetzt, also bevor dieser Rahmenbeschluß überhaupt am 22.12.03 beschlossen worden ist.
In den NL und DK geht man bisher folgendermaßen vor:
Altes Material wird nur dann beschlagnahmt, wenn die Darsteller unter 15 sind. Trotz eines anderslautenden §. Verkauf, Kauf, Besitz des Altmaterials usw. werden geduldet, allerdings KEINE Neuauflage auf Video/DVD. Dies wird juristisch wie eine Neuproduktion mit Jugendlichen behandelt und wird auch strafrechtlich verfolgt. Würden die Behörden hier nicht so pragmatisch vorgehen, könnten sie 10% der Bevölkerung einsperren !
Sie fordern ja im Entwurf Einziehung und bis zu 3 Jahre Haft für JP - selbst die EU Richtlinie schreibt dies aber überhaupt nicht vor !
In D war der Marktanteil dieser Filme aus DK/NL bis 2000 immens hoch, wegen des §184er (14 Jahre) sind sie auch (noch) legal.
Weshalb sind im Anhörungsausschuß nicht z.B. Ermittler aus den NL und DK befragt worden ? Ehemalige Darstellerinnen aus DK und den NL ? Hat überhaupt irgendjemand im Justizministerium diese Filme begutachtet ? Wie können hier § verschärft werden, wenn sich die Experten damit überhaupt nicht befasst haben ?
Sehr geehrte Frau Kaiser,
ich habe Ihnen auf Ihre Fragen zum Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie bereits ausführlich geantwortet. Ergänzend dazu möchte ich Sie auf die Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 20. Juni aufmerksam machen, die Sie unter www.bmj.de finden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries