Frage an Brigitte Zypries von Thorsten K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
zuvor möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie diese Plattform zur Beantwortung der Fragen aus der Bevölkerung intensiv nutzen.
Meine Fragen beziehen sich auf den letzten Satz Ihrer Antwort vom 19.06.2008 an Herrn Holzer zum Thema - gemeinsames Sorgerecht für nichtverheiratete Mütter und Väter. -
Dort schreiben Sie:
Zitat:
"Da es sich allerdings nicht um eine empirisch gesicherte
Untersuchung handelt, beabsichtigt das Bundesministerium der
Justiz, eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um
belastbare Ergebnisse zu erhalten."
1.) Wann wird das Bundesministerium der Justiz diese
wissenschaftliche Studie in Auftrag geben?
2.) Wieviel Zeit -in Jahren- wird dem Auftragnehmer für diese Studie
gegeben?
3.) Für welche Bereiche der deutschen Gesetzgebung bzw.
Gesetzesänderung werden wissenschaftliche Studien vom
Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben?
Gibt es dafür Richtlinien?
4.) Existieren bereits solche wissenschaftlichen Studien in den
Ländern der europäischen Gemeinschaft und sollen diese zu Ihrer in
Auftrag zu gegebenen Studie herangezogen werden, um das Verfahren
zu beschleunigen?
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Kubis
Sehr geehrter Herr Kubis,
die Vergabe einer wissenschaftlichen Untersuchung zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird derzeit vorbereitet. Sie wird bald in Auftrag geben werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries