Sehr geehrter Herr Blasek,
(...) Jedenfalls ist bei einem Vergleich der jeweiligen weiblichen Prozentanteile bei polizeilich ermittelten Tatverdächtigen, Verurteilten (etwa zu Freiheitsstrafe) und Gefangenen das wissenschaftlich und statistisch belegte Faktum zu berücksichtigen, dass Frauen im Durchschnitt weniger oder seltener schwere Straftaten begehen. Das allein hat schon zur Folge, dass der Anteil von schwerer sanktionierten Personen und der Anteil der weiblichen Gefangenen geringer ist als der jeweilige Anteil der Männer. (...)
Sehr geehrter Herr Scholl,
Sehr geehrte Frau Schicklang,
(...) Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich dann schon mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. (...)
(...) Im deutschen Strafprozessrecht gilt der Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Hieraus folgt, dass der Angeklagte keinem Geständniszwang unterliegt oder zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet ist. Darüber hinaus leitet sich aus dem Recht auf Verteidigung ab, dass ein Angeklagter im Rahmen eines zulässigen Verteidigungsverhaltens die Tatbegehung auch hartnäckig leugnen kann. (...)