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Brigitte Zypries
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Frage von Hans-Jürgen S. •

Frage an Brigitte Zypries von Hans-Jürgen S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrem weiter unten zitierten Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes heißt es unter Problem und Ziel:

„Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat für die Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben eine besondere Bedeutung. … Das Girokonto, …. ist für Bürgerinnen und Bürger daher unverzichtbar. Der Verlust oder die Verweigerung eines Girokontos schließen die Betroffenen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr aus. Dies führt nicht nur zu wesentlichen Beeinträchtigungen bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch zu Belastungen der Allgemeinheit. …..“

Seit kurzem beteiligt sich der Steuerzahler mit 18 Mrd Euro an der Rettung einer ansonsten von der Insolvenz bedrohten Bankenfusion. Das sind immerhin 225 Euro (zusätzlich zu den 1250 Euro für die HVB) an Belastung für jeden Bürger vom Säugling bis zum Greis!

Können Sie für dieses staatlich gestützte Institut und deren Tochtergesellschaften denn bereits Vollzug Ihrer Ziele vermelden? Anders ausgedrückt: Gibt es für Interessenten eines Guthabenkontos bereits einen Kontrahierungszwang?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Scholl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scholl,

das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos ("P-Kontos") vorsieht, am 5. September 2007 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar 2008 den Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen (Bundestags- Drucksache 16/7615).

Die Beratungen im Bundestag zum P-Konto sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies noch vor der Bundestagswahl im Herbst geschehen wird. Die Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Stand der Reform zeigt, dass es ein großes Bedürfnis für die neuen Regelungen gibt. Die Bestimmungen zum P-Konto würden dann nach einer für die EDV-Umstellung notwendigen Übergangsfrist, die zwischen 6 und 12 Monaten festgelegt werden wird, in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries