(...) (Freiwillige) Unterlassungserklärungen haben den Zweck, die Gefahr der Wiederholung eines rechtswidrigen Handelns auszuräumen und entlasten damit die Justiz, weil der die Unterlassung Begehrende anderenfalls seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen müsste. Durch die Abgabe der Erklärung, dass sich ein bestimmter Rechtsverstoß nicht wiederholen werde, hat der zur Unterlassung Verpflichtete die Möglichkeit, den Unterlassungsanspruch des Gläubigers anzuerkennen. (...)
(...) Diese Aufgaben erfüllt der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil. Weil der Betreuungsunterhalt dem Barunterhalt gleichwertig ist, muss sich der betreuende Elternteil in der Regel nicht am Barunterhalt beteiligen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Unterhaltslasten auf beide Elternteile angemessen verteilt sind. (...)
(...) Dazu gehört auch Photovoltaik-Technologie und Windkraft. Im Jahr 2020 wollen wir mindestens 35 Prozent erreicht haben und im Jahr 2030 soll mindest2030die Hälfte der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kommen. Den Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien wollen wir auf mindestens 20 Prozent erhöhen. (...)
(...) auch ich halte die Manipulationsgefahr bei Internetwahlen zurzeit noch für viel zu hoch und bin deshalb aktuell gegen die Einführung dieses Wahlverfahrens. Dass eine Internetwahl in Darmstadt bereits bei der Europawahl möglich war, stimmt nicht. (...)
(...) Auch kann sich ein Betroffener an das Gremium wenden, das nicht nur aufgrund von Stichproben, sondern auch aufgrund von Bürgeranfragen aktiv werden kann. Ich bin mir sicher, dass in diesem hochsensiblen Bereich alle Beteiligten daran interessiert sind, eine unberechtigte Sperrung zu vermeiden, jedenfalls aber so schnell wie möglich rückgängig zu machen, um auch die von Ihnen skizzierten Folgen zu vermeiden. Zum anderen dürfte es aber auch für den Seitenbetreiber von Interesse sein, nicht zusammen mit kinderpornographischem Material auf einem Server gehostet zu sein und gegebenenfalls den Server zu wechseln. (...)
(...) Auch europarechtlich bestehen ebenfalls keine Bedenken. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde das Gesetz, obwohl nach wie vor die Auffassung besteht, dass dies nicht erforderlich ist, der EU-Kommission lediglich zur Kenntnis gebracht. Dabei handelt es sich um ein ganz normales Verfahren, wenn es um letztlich technische Normen geht, die in Europa möglichst einheitlich sein sollen. (...)