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Frage von Theodor M. •

Frage an Brigitte Zypries von Theodor M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich möchte Sie als Juristin und amtierende Bundesjustizministerin bezüglich verfassungsrechtlicher Fragen zum Gesetz zur Internetzensur befragen.

Dazu möchte ich auf den Bundesverfassungsrichter a.D., Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem verweisen, der beim ZDF [1] Folgende formale Kritikpunkte anspricht: 1) Die mangelende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, da es bei dem Gesetz um Strafprävention oder ggf. um Medienrecht geht, was beides Ländersache ist. 2) Das Bundeskriminalamt darf hier genauso wenig mit dieser Aufgabe betreut werden. Wurde nicht gerade erst dem Bundeskriminalamt gestattet, AUSNAHMSWEISE auch selbst Polizeiarbeit zu übernehmen und zwar ausschließlich in der Terrorismusbekämpfung?

Auch die fehlende Kostenerstattung der Internetprovider ist nach Art. 12 GG ein verfassungsrechtliches Problem.

Außerdem wird verfassungsrechtlich kritisiert, dass das Gesetz formal komplett geändert wurde, wodurch die erste Lesung des Gesetzes im Parlament ungültig geworden ist (vgl. Verfassungsbeschwerde von Jörg Tauss).

Zudem könnte das Gesetz auch noch gegen Europarecht verstoßen. Bisher wurde das Inkrafttreten des Gesetzes von der EU um 3 Monate (!) verschoben.

Waren Ihnen diese verfassungsrechtlichen Fragen bewusst, als Sie das Gesetz mitentworfen und ihm zugestimmt haben? Wie beurteilen Sie diese verfassungsrechtlichen Fragen? Wieso werden solche schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen nicht im Gesetzgebungsverfahren geklärt, sondern erst hinterher durch das Bundesverfassungsgericht? Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, wenn das Gesetz aus diesen formalen Gründen gekippt werden sollte?

Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Marx, Wähler

[1] http://www.youtube.com/watch?v=JxmDnAXlHVs

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marx,

die von Ihnen aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen wurden selbstverständlich im Gesetzgebungsverfahren, und zwar zunächst durch die Bundesregierung und sodann auch durch den Deutschen Bundestag, intensiv geprüft. Dabei sind wir aber im Ergebnis zu anderen Wertungen gekommen als die von Ihnen zitierte Meinung. Und nicht nur wir, sondern auch der Bundesrat als die Vertretung der Länder, deren Rechte wir nach Ihrer Auffassung ja verletzt haben sollen, hat insoweit gegen dieses Gesetz keinerlei Bedenken.

Auch europarechtlich bestehen ebenfalls keine Bedenken. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, wurde das Gesetz, obwohl nach wie vor die Auffassung besteht, dass dies nicht erforderlich ist, der EU-Kommission lediglich zur Kenntnis gebracht. Dabei handelt es sich um ein ganz normales Verfahren, wenn es um letztlich technische Normen geht, die in Europa möglichst einheitlich sein sollen. Auch wenn dies nicht erforderlich ist, gibt es dann jedenfalls keine formalen Streitigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries