(...) Der Diskriminierungsschutz, den wir mit dem AGG geschaffen haben, erfasst Lebenssachverhalte, die typischerweise besonders schutzbedürftige Personen betreffen und die auch im EU-Vertrag ausdrücklich genannt sind. Insoweit besteht politischer Konsens, dass Diskriminierungsschutz erforderlich ist, auch wenn stets Eingriffe in die Privatautonomie damit verbunden sind. (...)
(...) Die vielen Zuschriften, die ich von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Abmahnungen erhalten habe, haben jedoch eine ernst zu nehmende Entwicklung der Abmahnpraktiken erkennen lassen und eine gesetzgeberische Reaktion erforderlich gemacht. Im Urheberrecht besteht dabei die Besonderheit, dass sich auch Privatpersonen, die aus Unkenntnis einen nur unerheblichen Urheberrechtsverstoß begangen haben, Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen gegenübersehen. (...)
(...) das Bundesministerium für Gesundheit ist innerhalb der Bundesregierung für die Gesundheitsreform federführend zuständig. Im Zuge dieser Reform sollen zahlreiche Gesetze geändert werden, die zum Teil in die Zuständigkeit anderer Ministerien fallen. (...)
(...) nicht das Bundesjustizministerium ist zuständig für das Schornsteinfegergesetz – es ist das Wirtschaftsministerium. Dort werden gerade Eckpunkte zu einer Reform, die im Jahr 2008 in Kraft treten soll, erarbeitet. (...)
(...) Denn wir haben sowohl unsere Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch unsere Verpflichtung zur Wahrung der Bürgerrechte sehr ernst genommen. Mit dem in Brüssel erzielten Kompromiss – dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte – ist es uns auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. (...)
(...) Ganz allgemein möchte ich aber deutlich machen, dass eine Online-Durchsuchung einen sehr tief greifenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt und – wenn überhaupt – nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen unter strengster Beachtung der Verhältnismäßigkeit in Betracht kommen kann. Sollte der Bundesgerichtshof in seiner Beschwerdeentscheidung Online-Durchsuchungen für unvereinbar mit geltendem Strafverfahrensrecht erklären, wird zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Schaffung einer speziellen Ermittlungsbefugnis besteht. (...)