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Frage von Franziska M. •

Frage an Brigitte Zypries von Franziska M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Mit Interesse verfolge ich die gegenwärtigen Entscheidungen zur Verbindungsdatenspeicherung im Internet. Mir scheint, dass mit Verweis auf Terroristen und Pädophile, jede noch so unpopuläre Massnahme begründet wird. Dabei sind diese Datensammlungen gegen diese beiden Personengruppen höchst ineffektiv - siehe z.B. Erfolge der USA durch Daten über Flugpassagiere (gegen 0) oder Handy-Überwachungserfolge (verschwindend gering).

Was bleibt also nach vielleicht ein paar Anfangserfolgen übrig? Die "Bösen" werden ihre Kommunikation verschleiern, ins Ausland verlagern oder Software benutzen, um Verbindungsdaten unverdächtig erscheinen zu lassen.

Die normale Internet-Benutzerin hingegen, die froh ist einen Computer bedienen zu können, wird gläsern. Allein schon über die besuchten Websites lässt sich ein sehr intimes Profil über jeden Bürger erstellen:
Babybutt - Oh, wir erwarten ein Kind?
Amnesty International - eine Querulantin,
emule.org - ein Musikdieb,
Seitensprünge.de - immer her mit den schmutzigen Details, vielleicht kann man sie damit bei Bedarf erpressen.

Sehen Sie wohin das führt? Einmal im Leben eine falsche Website angesurft - schon bekommt man den virtuellen Stempel fürs Leben aufgedrückt. Ich mache mir keine Illusionen darüber, dass diese einmal erhobenen Daten nach 6 Monaten gelöscht werden - dazu sind sie viel zu wertvoll. Zwangsläufig werden sie auch in die falschen Hände gelangen und mißbraucht werden. Zu groß ist die Verlockung dafür - also wird es auch undichte Stellen oder Hacks geben.

Was für Politiker und VIPs bekommen wir dann?

Computeruntüchtige, die keine Spuren hinterlassen, die sie angreifbar machen? Kriminelle, die ihre Kommunikation schon immer verschleiert haben? Lobbyisten, die durch Erpressung mit ihren schmutzigen Geheimnissen alles tun, was man Ihnen sagt?

Für mich ergeben sich daraus Horrorszenarien. Was wollen Sie dagegen tun?

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Markgraf,

ich will jetzt – als zuständige Ministerin – einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Vorratsdatenspeicherung“ vorlegen, der sich am unteren Rand der Möglichkeit bewegt.

Getan habe ich einiges in Brüssel bei der Beratung der Richtlinie. Denn wir haben sowohl unsere Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch unsere Verpflichtung zur Wahrung der Bürgerrechte sehr ernst genommen. Mit dem in Brüssel erzielten Kompromiss – dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte – ist es uns auf europäischer Ebene gelungen, die „Vorratsdatenspeicherung“ auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Dabei hatten die Initiatoren der „Vorratsdatenspeicherung“ auf EU-Ebene mit den anfänglichen Entwürfen Weitergehendes vorgesehen: So waren als Speicherfrist bis zu 36 Monate vorgesehen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sein müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zur Überprüfung der Abrechnung aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher.

Ursprünglich sollten auch sog. „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Damit waren wir nicht einverstanden. Dieses Thema ist ebenso vom Tisch wie die Speicherung von Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet sowie Daten zur Internettelephonie und bezüglich der E-Mail-Dienste. Inhalte, wie immer behauptet wird – also auch Informationen, welche Websites benutzt werden – werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z. B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden. Ihre Befürchtungen, dass der oder die „normale“ Internet-Benutzer bzw. die –Benutzerin damit „gläsern“ würde, sind an dieser Stelle also unbegründet.

Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die zu Sanktionen führen. Die Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sichern. Damit ist sichergestellt, dass die gespeicherten Daten nicht in die Hände Dritter gelangen und missbräuchlich verwendet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries