Sehr geehrte Frau Knop,
(...) Deshalb ist es nicht mehr zeitgemäß, ohne weiteres bis zum Besuch der 3. Grundschulklasse undifferenziert dem Elternteil vollen Unterhalt zu bezahlen, bei dem das Kind lebt. Schon heute ist Realität, dass viele Eltern deutlich früher und aus eigenem Wunsch wieder in den Beruf zurückkehren. (...)
(...) es ist leider nicht zu bestreiten, dass mancher Unterhaltspflichtige versucht, sich seiner Pflicht durch Tricks zu entziehen. Wer allerdings "plötzlich arbeitslos" wird, in Wirklichkeit aber ohne triftigen Grund seinen Arbeitsplatz aufgegeben hat, muss damit rechnen, dass das Gericht ihn zu Unterhalt auf der Grundlage seines bisherigen oder eines geschätzten Einkommens verurteilt. (...)
(...) Es gibt den Fall, dass die Gerichte das Einkommen nicht den vorgelegten Einkommensnachweisen entnehmen, sondern höher festsetzen. Das gilt aber nur, wenn der Unterhaltspflichtige sich nicht genügend darum kümmert, für den Unterhalt sorgen zu können. Wer zum Beispiel aus Bequemlichkeit einen besser bezahlten Job ausschlägt und deshalb seine Kinder nicht ausreichend unterhalten kann, der muss damit rechnen, dass das Gericht ein höheres Einkommen ansetzt. (...)
(...) Säule" gehörte, was bedeutet, dass der Rat hätte einstimmig entscheiden müssen. Einen Beschluss des Rates habe ich als deutsche Vertreterin etwa ein Jahr lang blockiert, weil die Vorschläge für die Vorratsdatenspeicherung viel zu weitgehend waren. Dann wechselte die englische Präsidentschaft die Rechtsgrundlage, ging in die 1. (...)
Sehr geehrte Frau Glöckner,