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Frage von Patrick S. •

Frage an Brigitte Zypries von Patrick S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,
Warum werden Gesetze von der EU die die Rechte der Bürger beschneiden immer schnell durchgewunken und andere Gesetze von der EU, die die Rechte der Bürger stärken, teilweise Monate oder Jahre lang nicht umgesetzt und dabei Strafen von der EU in Kauf genommen?
Ich erinnere mich da an Datenschutzgesetze und auch an das Tabakwerbeverbot.
Bei einem Gesetz das schon auf der EU Ebene schon zweifelhaft ist (Irland klagt schon dagegen) und das auch dem Grundgesetz widerspricht wird trotzdem einfach gesagt wir müßen es jetzt umsetzen. Beim Tabakwerbeverbot nehmen wir Strafzahlungen in kauf und bei den Bürgerrechten nicht? Wir sollten weingstens abwarten wie die Klage von Irland ausgeht.
MFG P. Scholtes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scholtes,

die Bundesregierung bemüht sich, alle EU-Richtlinien, die der Umsetzung in nationales Recht bedürfen, innerhalb der von der EU vorgegebenen Frist umzusetzen.

Dabei kann es aus verschiedenen Gründen bei einzelnen Gesetzen zu Verzögerungen kommen. Die von Ihnen unterstellte Regelmäßigkeit ist dabei unzutreffend. Richtig ist, dass Deutschland das Tabakwerbeverbot deshalb spät umgesetzt hat, weil die Bundesregierung selbst noch gegen die Rechtmäßigkeit der EU-Vorgaben geklagt hat. Als abzusehen war, dass diese Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird, haben wir die Richtlinie unverzüglich umgesetzt.

Gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung klagt Irland nicht mit dem Ziel, die Vorratsdatenspeicherung zu stoppen. Es geht lediglich um die Klärung der Frage, ob das Wechseln der Rechtsgrundlage während des Verfahrens, das damals vorgenommen wurde, rechtmäßig war. Ursprünglich war die Sache eine Angelegenheit, die in die sogenannte "3. Säule" gehörte, was bedeutet, dass der Rat hätte einstimmig entscheiden müssen. Einen Beschluss des Rates habe ich als deutsche Vertreterin etwa ein Jahr lang blockiert, weil die Vorschläge für die Vorratsdatenspeicherung viel zu weitgehend waren. Dann wechselte die englische Präsidentschaft die Rechtsgrundlage, ging in die 1. Säule und im Rat konnte mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden.

Inhaltlich wollte Irland, zusammen mit anderen Ländern, eine sehr viel weitergehende Vorratsdatenspeicherung. Die Klage Irlands hat auch keine aufschiebende Wirkung. Deshalb mussten wir die Richtlinie sofort umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries