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Brigitte Zypries
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Frage von Andrea G. •

Frage an Brigitte Zypries von Andrea G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

zunächst einmal im Namen aller alleinerziehenden Nichtverheirateten ganz herzlichen Dank dass unsere Kinder (finanziell) nun denen von verheirateten endlich "gleichgestellt" werden - hoffentlich!

Ich möchte nun wissen, welche "Auswirkungen" dies auf bereits geborene Kinder hat - im konkreten Fall um meinen Sohn der im Dezember 3 Jahre alt wird. Ich bekomme für mich und meinen Sohn Unterhalt - SELBSTVERSTÄNDLICH möchte ich ab Dezember wieder arbeiten gehen, leider vermutlich Vollzeit, allerdings reichen hier die Betreuungszeiten des Kindergartens nicht aus. Kann ich evtl. doch nur eine 2/3 Stelle antreteten und darüber hinaus, z.B. ergänzenden Unterhalt vom Kindsvater, fordern?

Herzlichen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Glöckner,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries