Frage an Brigitte Zypries von Manfred G. bezüglich Soziale Sicherung
Meine Frage zum neuen Unterhaltsrecht:
In Ihrer Pressemiteilung betr. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit stellt sich für mich die Frage:
Wie kommen Sie darauf, das die entwickelten Altersgrenzen für die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit mit einer Erwerbstätigenquote bei immer besseren Möglichkeiten der Kinderbetreuung nicht mehr zeitgerecht sei.
Wenn Sie sich an der Basis orientieren würden, würden Sie schnell feststellen, das Ihre Aussage insgesamt nicht der tatsächlichen Realität entspricht.Frauen bzw. Mütter können nicht ohne Weiteres in ihren Beruf zurückkehren, da die Betreuungsmöglichkeiten entgegen Ihrer Aussage nicht überall in dem Maße vorhanden sind. Dieses trifft insbesondere für Frauen im Schichtdienst zu.
Durch Ihre Aussage, für mich nur auf Statistiken aufgebaut, wird es wieder vermehrt die sogenannten "Schlüsselkinder" geben. Ich schließe mich der Aussage eines Kommentators an, der das neue Unterhaltsrecht mit den Worten kommentierte: ..... Wer künftig seinen Job für für Kinder und Familie opfert, muss wegen Dummheit entmündigt werden.
Und das Ehe und Familie laut GG unter besonderen Schutz stehen ist nur noch ein Witz. Dem kann ich nur zustimmen.
Eins ist für mich gewiss keine dieser Parteien wird jemals meine Stimme wieder bekommen.
Eine Ungerechtigkeit hoch drei wurde hier ohne Einholung eines Basisdenken und der Lebenserfahrung der unteren Ebene in Kraft gesetzt.
Dieses Unterhaltsrecht ist für Personen vielleicht für Ihre Ebene zum Vorteil, jedoch nicht für die Mütter der Basis.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Goebel
Sehr geehrter Herr Goebel,
ich gebe Ihnen Recht: Nicht überall ist die Betreuungssituation für Kinder so, dass eine Erwerbstätigkeit möglich ist. Deshalb sieht das neue Unterhaltsrecht auch vor, dass konkret zu prüfen ist, welche Möglichkeiten bestehen. Zum Beispiel wird Schichtdienst sicherlich nicht verlangt werden können. Aber die Betreuungssituation hat sich in den vergangenen Jahren an vielen Orten ganz erheblich verbessert. Die Bundesregierung hat dafür viel getan. Ihre Stadt Lübeck wirbt mit einer flächendeckenden Versorgung in über 100 Einrichtungen zur Kinderbetreuung, ergänzt um Freizeitzentren und Bürgerhäuser. Das ist auch an vielen anderen Orten so. Nicht zuletzt auch die Kinder profitieren davon, mit anderen Kindern zusammen zu sein, zu spielen und zu lernen. Deshalb ist es nicht mehr zeitgemäß, ohne weiteres bis zum Besuch der 3. Grundschulklasse undifferenziert dem Elternteil vollen Unterhalt zu bezahlen, bei dem das Kind lebt. Schon heute ist Realität, dass viele Eltern deutlich früher und aus eigenem Wunsch wieder in den Beruf zurückkehren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries