Sehr geehrter Herr Sackl,
Sehr geehrte Frau Allen,
Sehr geehrter Herr Bacher,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Frau Meseke bzw. Herrn Hölzler vom 5.3.2008.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
Sehr geehrte Frau Meseke,
ich habe Ihnen bereits am 5. März 2008 ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet und habe dem nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Aber auch über dieses Alter hinaus kann ein Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des Kindes bestehen. (...) Je nachdem, wie sich die Betreuung gestaltet, ist auch die Frage zu beantworten, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit von dem betreuenden Elternteil erwartet werden kann. (...)
Sehr geehrter Herr Esel,
Ihre Frage vom 20.02.2008 ist mittlerweile beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries