Wie ist Ihre Position zur Reform des juristischen Studiums? Wie bewerten Sie den Vorschlag der Landesregierung zum integrierten Bachelor und wo sehen Sie bei anderen Aspekten Reformbedarf?
Sehr geehrter Herr Weirauch,
als rechtspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion dürfte Ihnen das Thema "Reform des Jurastudiums" bekannt sein. Das Bestehen von Reformbedarf ist allgemein anerkannt und wird nur von den Landesjustizministerien verkannt.
Zuletzt kam das Thema lediglich in Gestalt des integrierten Bachelors auf. Die Landesregierung kündigt dessen Einführung an, im Wesentlichen jedoch in Gestalt einer lex Konstanz, von der Studierende anderer Universitäten nicht profitieren werden. Kritik daran kommt unter anderem vom Fachschaftsrat Jura Heidelberg (https://fsrj-hd.de/der-integrierte-bachelor-in-baden-wuerttemberg/). Dass es anders ginge, zeigt zum Beispiel das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen.
Wie ist Ihre Position zu diesem Thema? Wo sehen Sie abgesehen vom integrierten Bachelor (weiteren) Reformbedarf?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Nico M.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Reformbedarf des juristischen Studiums.
Der kürzlich für Baden-Württemberg vorgenommenen Änderung im Rahmen des Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetzes, wonach es den Universitäten in einem Modellversuch künftig ermöglicht wird, für Studierende in Staatsexamensstudiengängen einen auf den Staatsexamensstudiengang studienorganisatorisch abgestimmten, integrativ verknüpften Bachelorstudiengang anzubieten, für den die Regelungen der §§ 29 ff. Landeshochschulgesetz gelten, haben wir als SPD als einem ersten Schritt in die richtige Richtung zugestimmt. Wir sehen hier seit langem einen Reformbedarf (vgl. z.B. Landtagsdrucksache 17/4021). Klar ist aber auch, dass wir uns hier durchaus eine weitergehende Regelung nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens hätten vorstellen können, wo nach meiner Kenntnis der Bachelor-Abschluss künftig flächendeckend und ohne größeren Aufwand für die Studierenden und Universitäten integriert werden soll. In Baden-Württemberg bleibt nunmehr die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation abzuwarten. Wir werden das Thema im Blick behalten.
Weiteren Reformbedarf sehen wir als SPD insbesondere bei der Einführung des E-Examens und den Möglichkeiten eines Teilzeitstudiums- und Referendariats. Darüber hinaus sollte Ziel sein, die Prüfungskommissionen und die weiteren Gremien rund um das juristische Staatsexamen zunehmend paritätisch zu besetzen (vgl. dazu auch Landtagsdrucksache 17/5672).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Boris Weirauch MdL
Rechtspolitischer Sprecher