
(...) Hierneben gibt es die Möglichkeit im Wege einer Petition das Verhalten des Bauordnungsamtes bewerten zu lassen. Ein solches Verfahren eröffnet zumindestens die Möglichkeit eines moderierten Austausches zwischen ihnen und dem Bauordnungsamt, allerdings wird dieses Ihnen nicht ihre begehrte Rechtsposition (Rückbau des Nachbarhauses) verschaffen können. Ein solches Petitionsverfahren können Sie unbürokratisch über die URL der Bremischen Bürgerschaft www.bremische-buergerschaft.de einleiten. (...)