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Frage von Günther E. •

Frage an Björn Tschöpe von Günther E. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Weshalb wurde die Tariferhöhung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen (bremischen) Dienst ab A12 aufwärts mit der Begründung notwendiger Einsparungen ausgesetzt? Gilt sie auch für die politischen Beamten und Angestellten?
Seit 2008 wohne ich in Hannover. Hätte ich in Niedersachsen als Oberschulrat gearbeitet, wäre ich nicht davon betroffen. Das gilt für alle Bremer/innen, die nach A12 und mehr bezahlt werden.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eisenhauer,

die Angestellten im öffentlichen Dienst Bremens werden nach Tarifverträgen bezahlt. Hier hat die Tarifgemeinschaft der Länder mit den Gewerkschaften eine Gehaltserhöhung zum 01.01.2011 ausgehandelt. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Gehaltsgruppen.

Die bremische Bürgerschaft hat beschlossen, daß die Ergebnisse der Tarifeinigung für die Beamten bis zur Besoldungsstufe A 8 vollständig, d.h. inklusive der tarifvertraglich vereinbarten Einmalzahlungen für die Monate Januar- März 2011 übernommen werden. Für die Beamten bis zur Besoldungsstufe A 11 wird die Besoldung ab dem 01.04.2011 analog zum Verhandlungsergebnis für die Angestellte tarifgemäß erhöht. Für Beamte ab der Besoldungsstufe A 12 wird diese Erhöhung erst zum 01.10.2011 wirksam.

Gegen die ausdrückliche Positionierung der SPD wurde im Rahmen der Föderalismusreform I die Zuständigkeit für die Landesbeamtenbesoldung auf die Länder übertragen. Nunmehr hat jedes Land im Rahmen seiner Haushaltsmittel zu entscheiden, wie, wann und ob es Veränderungen an der Beamtenbesoldung vornimmt.

Dieses hat dazugeführt, daß es Unterschiede in der Beamtenversorgung gibt. Ein aussagekräftiger Vergleich zwischen den Bundesländern läßt sich nur dadurch herstellen, daß man alle Besoldungsbestandteile (Grundbesoldung, Beihilferegelungen, Zulagen, Sonderzahlungen, Altersgrenzen etc.) zu einem Jahresbruttobetrag zusammenrechnet und diesen dann mit dem der anderen Länder vergleicht. Bei einem Vergleich der Beamtenbesoldung mit dem Entgelt öffentlicher Angestellten wären allerdings dann nur Jahresnettobeträge vergleichbar, da die Angestellten im Gegensatz zu den Beamten mit Sozialversicherungsbeiträgen für Renten,- Kranken und Arbeitslosenversicherung belastet werden.

Beim Vergleich mit Niedersachsen der Jahresbruttogehälter der Beamten lassen sich keine großen Unterschiede feststellen, im Vergleich mit Angestellten einer vergleichbaren Entgeltstufe, erhalten die Beamten weiterhin mehr als ihre angestellten Kollegen.

Die Bremische Bürgerschaft hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP einen Antrag der Fraktion die LINKE abgelehnt, welcher die vollständige und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auch für Beamte forderte. Hintergrund hierfür ist die Haushaltsnotlage Bremens. Eine zeit- und wertgleiche Übernahme des Tarifergebnisses wäre nur mit einem Nachtragshaushalt und Einsparungen im laufenden Haushalt realisierbar gewesen. Das Saarland beispielsweise hat in vergleichbarer Situation beschlossen, keine Erhöhung vorzunehmen. Wir staffeln die Erhöhung zeitlich nach sozialen Kriterien und koppeln anders als das Saarland die Beamten in der Einkommensentwicklung nicht ab. Dieses ist m.E. ein vertretbarer Kompromiss zwischen der Haushaltslage, politischen Wünschen/Notwendigkeiten in anderen Feldern und den Interessen der Betroffenen.

Es gibt selbstverständlich keine Sonderregelungen für "politische" Beamte. Für Abgeordnete wurde letztmalig zum 01.06.2009 eine Erhöhung vorgenommen. Aufgrund der einschlägigen Regelungen des Abgeordnetenrechtes wird es frühestens zum 01.07.2012 zu eine Veränderung der Abgeordnetenentschädigung kommen können.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Tschöpe