Guten Abend Herr Lüttmann, Jetzt wo der Winter sich langsam zurückzieht, würde ich gern verstehen, wann die Regierung unter Herrn Woidke eine Festlegung zum Zuschuss Heizöl für 2022 trifft?
Das Geld fehlt jetzt und nicht in 15jahren.
Sehr geehrter Herr K.,
die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks sollen helfen, extreme Preissteigerungen des letzten Jahres abzufedern. In der Kabinettssitzung am 4. April 2023 hat die Landesregierung der noch nötigen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugestimmt. Anträge aus Brandenburg und 12 anderen Bundesländern sollen auf einer Online-Plattform eingereicht werden können, die von der zur Hamburger Finanzbehörde gehörenden Kasse Hamburg entwickelt und verwaltet wird. Ab Mai sollen Anträge gestellt werden können. Bis dahin müssen noch letzte datenschutzrechtliche Fragen geklärt werden.
Wann greift der Härtefallfonds? Der Bund stellt insgesamt 1,8 Milliarden Euro für die Entlastung bei Mehrkosten für Haushalte bereit, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Mehrkosten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten und mindestens 100 Euro und maximal 2.000 Euro betragen, können zu 80 Prozent entlastet werden. Für die Berechnung wird der Referenzpreis, also der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff, angesetzt. Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
- Heizöl:71 ct/l (inkl. USt.), 60 ct/l (zzgl. USt.)
- Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.), 48 ct/l (zzgl. USt.)
- Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.), 22 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.), 9 ct/kg (zzgl. USt.)
- Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.), 26 ct/kg (zzgl. USt.)
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.), 79 Euro/Raummeter (zzgl. USt.)
- Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.), 30 ct/kg (zzgl. USt)
Weitere Informationen und Beispielrechnungen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg unter folgendem Link: Härtefallhilfen für Privathaushalte für Heizöl, Pellets & Co (brandenburg.de)
Mit freundlichen Grüßen
Björn Lüttmann