Warum werden Jugendgrupppen wie Waldjugend , Falken Pfadfinder usw so wenig von Öffentlichen Ämter ,Zeitungen oder Behörden Supportet
Wir sind eine Mädchen Gruppe, aus Oberhavel und fangen an uns mkt Demokratie auseinander zusetzen und den Wahlen
Sehr geehrte Frau M.,
zunächst möchte ich sagen, dass ich Ihr Engagement toll finde. Als Träger der Jugendhilfe fördert der Landkreis Oberhavel Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbände und auch die Jugendsozialarbeit. Es gibt einen Jugendförderplan, in dem Sie genau nachlesen können, wie diese Förderung aussieht. Hier ist der Link zum Jugendförderplan des Landkreises Oberhavel: 2244_97256_1.PDF (oberhavel.de)
Der Kreisjugendring Oberhavel ist ein Verein, der durch den Landkreis Oberhavel als Dachorganisation für Jugendinitiativen, Vereine und Jugendverbände gefördert wird. Ich empfehle Ihnen deshalb, Kontakt zum Kreisjungendring aufzunehmen, um sich über die Strukturen im Landkreis zu informieren und ggf. um Unterstützung zu erhalten.
Kontakt Kreisjugendring: Kreisjugendring Oberhavel e.V., Frau Susann Reissig, Sachsenhausener Str. 23 a, 16515 Oranienburg, Mail: info@kjr-ohv.de.
Auf Landesebene ist in den letzten Jahren auch einiges für Jugendliche angeschoben worden. Erstmals wurde auf Initiative der SPD eine Kinder- und Jugendbeauftragte benannt, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen zum Beispiel bei Gesetzgebungsvorhaben im Blick hat. Sie berät die Landesregierung auch zu Beteiligungsprozessen.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist das Kinder- und Jugendgesetz des Landes, welches erst seit 1. August 2024 gilt. Durch das Gesetz werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen deutlich ausgeweitet. Zum Beispiel enthält das Gesetz Regelungen in folgenden Bereichen: die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten, die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Als SPD setzen wir uns seit jeher für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein und haben uns deshalb auch für eine Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg einsetzt, die 2018 beschlossen wurde. Die Kommunalverfassung des Landes wurde dahingehend geändert, dass Kinder und Jugendliche mehr Mitwirkungsrechte in ihrem Wohnort erhalten haben. Der § 18a der Kommunalverfassung regelt seitdem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der Paragraph besagt, dass Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Bereichen mitwirken sollen. Konkret soll das über Vertreterinnen und Vertreter in Jugendbeiräten geschehen, die in Sitzungen der Stadt oder Gemeinde mitdiskutieren können. Das sind engagierte junge Leute, die in der Kommunalpolitik die Interessen von Kindern und Jugendlichen vertreten. In einer älter werdenden Gesellschaft finde ich es sehr wichtig, jungen Leuten eine Stimme zu geben und sie wirklich zu beteiligen. So lernen sie, wie Entscheidungen vor Ort getroffen werden und wie man diese auch beeinflussen kann.
Was die Unterstützung von Jugendgruppen durch Zeitungen oder Behörden angeht, so kann ich schlecht einschätzen, ob es hier Probleme gibt. Wichtig ist immer, dass Jugendgruppen auf sich aufmerksam machen und versuchen ein Netzwerk aufzubauen, in dem Angebote oder Informationen zur Gruppe etc. mitgeteilt werden. Nach meiner Erfahrung ist es oft so, dass die Kommune oder Presse gar nicht weiß, welche Vereine oder Gruppen es gibt oder wer die Ansprechpartner dort sind. Deshalb würde ich hier zunächst keine böse Absicht unterstellen. Ich rege eher an, proaktiv auf die Stadt, die Gemeinde oder die Presse zuzugehen und zu zeigen, wofür Sie eintreten und welche Angebote gemacht werden.
Ich kann gerne dabei unterstützen, Kontakte herzustellen, wenn Bedarf da ist.
Mir freundlichen Grüßen
Björn Lüttmann